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Seit 2011 besteht auch in Österreich eine gesetzliche Regelung, die die sog. '''Anonyme Geburt''' ermöglicht. Sie erlaubt schwangeren Frauen ohne Angabe und Hinterlassung persönlicher Daten ein öffentliches Krankenhaus aufsuchen, um dort anonym zu gebären und das Kind zur Vermittlung an Pflege-, bzw. an Adoptiveltern im Krankenhaus zurück zu lassen.
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Seit 2011 besteht auch in Österreich eine gesetzliche Regelung, die die sog. '''Anonyme Geburt''' ermöglicht. Sie erlaubt schwangeren Frauen ohne Angabe und Hinterlassung persönlicher Daten ein öffentliches Krankenhaus aufzusuchen, um dort anonym zu gebären und das Kind zur Vermittlung an Pflege-, bzw. an Adoptiveltern im Krankenhaus zurück zu lassen.
 
==Vorgeschichte==
 
==Vorgeschichte==
 
Schon vor dieser gesetzlichen Regelung wurden an österreichischen Krankenhäusern sog. [[Babyklappe]]n eingerichtet, die es Frauen ermöglichen sollten, ihr Kind, das sie aus persönlichen Gründen nicht behalten konnten, anonym und ohne strafrechtliche Folgen zur Vermittlung an andere Eltern abzugeben. Hintergrund waren die sog. Kindstötungen – „Tötung eines Kindes bei der Geburt“  (§ 79 Strafgesetzbuch), die der Gesetzgeber vermeiden, bzw. deren Anzahl man begreiflicherweise verringern wollte.
 
Schon vor dieser gesetzlichen Regelung wurden an österreichischen Krankenhäusern sog. [[Babyklappe]]n eingerichtet, die es Frauen ermöglichen sollten, ihr Kind, das sie aus persönlichen Gründen nicht behalten konnten, anonym und ohne strafrechtliche Folgen zur Vermittlung an andere Eltern abzugeben. Hintergrund waren die sog. Kindstötungen – „Tötung eines Kindes bei der Geburt“  (§ 79 Strafgesetzbuch), die der Gesetzgeber vermeiden, bzw. deren Anzahl man begreiflicherweise verringern wollte.
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