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| | Vom [[4. September]] [[1839]] bis [[1. September]] [[1840]] trat ein sehr außergewöhnlicher Fall ein, denn der Kreiswundarzt Tobis übernahm die Büro- und Konzeptsgeschäfte des Kreisarztes Dr. August Susan während dessen Krankheit und nach seinem Ableben bis zur Wiederbesetzung dieses Dienstpostens. Das Besondere war, dass es sich dabei um Geschäfte handelte, die – laut Gesetz – nur durch einen Arzt und nicht durch einen Wundarzt besorgt werden sollten. Allerdings hatte der Stadtarzt Dr. Fischer "jene in den Kreis ärztlichen Bereich gehörigen Kommissionsgeschäfte vorgenommen, deren Besorgung alleinig auch und ausdrücklich von einem Arzt der Geschehen musste. Diese bestanden in ärztlichen Untersuchungen und Erhebungen außer dem Amtssitze des Kreisamts, ferner in der Superarbitrirung <ref>Superarbitriren (v. lat.), über Etwas in höhrer Instanz entscheiden, wenn schon einmal entschieden worden; eine solche Entscheidung heißt Superarbitrĭum. Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 99. online in [http://www.zeno.org www.zeno.org].</ref> von Beamten, Dienern, Gränz- und Gefällen-wache-Individuen bei dem Kreisamte selbst". | | Vom [[4. September]] [[1839]] bis [[1. September]] [[1840]] trat ein sehr außergewöhnlicher Fall ein, denn der Kreiswundarzt Tobis übernahm die Büro- und Konzeptsgeschäfte des Kreisarztes Dr. August Susan während dessen Krankheit und nach seinem Ableben bis zur Wiederbesetzung dieses Dienstpostens. Das Besondere war, dass es sich dabei um Geschäfte handelte, die – laut Gesetz – nur durch einen Arzt und nicht durch einen Wundarzt besorgt werden sollten. Allerdings hatte der Stadtarzt Dr. Fischer "jene in den Kreis ärztlichen Bereich gehörigen Kommissionsgeschäfte vorgenommen, deren Besorgung alleinig auch und ausdrücklich von einem Arzt der Geschehen musste. Diese bestanden in ärztlichen Untersuchungen und Erhebungen außer dem Amtssitze des Kreisamts, ferner in der Superarbitrirung <ref>Superarbitriren (v. lat.), über Etwas in höhrer Instanz entscheiden, wenn schon einmal entschieden worden; eine solche Entscheidung heißt Superarbitrĭum. Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 99. online in [http://www.zeno.org www.zeno.org].</ref> von Beamten, Dienern, Gränz- und Gefällen-wache-Individuen bei dem Kreisamte selbst". |
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| − | Das Kreisamt hatte ihm dafür eine Renumeration von 200 [[Gulden|fl.]] versprochen und im November 1840 bereits 100 fl ausbezahlt. Doch die Landesregierung in [[Linz]] bzw. die vereinigte Hofkanzlei stellte die Auszahlung der weiteren 100fl in Frage, obwohl sich dem Aerar (=Fiskus) eine deutliche Einsparung durch das Einspringen von Tobis ergeben hatte. Erst im August 1841 erhielt er den zweiten Teil ausbezahlt. | + | Das Kreisamt hatte ihm dafür eine Renumeration von 200 [[Gulden|fl.]] versprochen und im November 1840 bereits 100 fl. ausbezahlt. Doch die Landesregierung in [[Linz]] bzw. die vereinigte Hofkanzlei stellte die Auszahlung der weiteren 100fl in Frage, obwohl sich dem Aerar (=Fiskus) eine deutliche Einsparung durch das Einspringen von Tobis ergeben hatte. Erst im August [[1841]] erhielt er den zweiten Teil ausbezahlt. |
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| | In diesem Akt befindet sich ein Brief von Karl Tobis, den dieser am [[28. Oktober]] [[1840]] verfasste. In diesem beschreibt er seine Lebensumstände und wie viel Zeit und Verdienst ihn die Vertretung des Kreisarztes gekostet hat. Er beschreibt auch die Erziehung seiner Tochter: "Ein anderer mir durch gänzlichen Zeitmangel zugegangener empfindlicher Nachtheil ist dieser: meiner Tochter kann ich kein Vermögen hinterlaßen; ihr eine ihren Talenten angemeßene Erziehung zu geben, ist also um so unerläßlichere Vaterpflicht. Aus Mangel an den Mitteln hiezu, war ich in den Stunden der Muße, stets selbst ihr Lehrer. Seit einem Jahre aber, gab es für mich keine solchen Stunden mehr, und ich mußte, wollte ich das angefangene Werk nicht unvollendet, und das bereits in Sprachen u. Musik Erlernte nicht vergeßen laßen, Lehrer aufstellen, die bedeutendes Geld kosteten." <ref>OÖLA Landesregierungsarchiv 1787-1849 / Allgemeine Reihe Schachtel 157.</ref> | | In diesem Akt befindet sich ein Brief von Karl Tobis, den dieser am [[28. Oktober]] [[1840]] verfasste. In diesem beschreibt er seine Lebensumstände und wie viel Zeit und Verdienst ihn die Vertretung des Kreisarztes gekostet hat. Er beschreibt auch die Erziehung seiner Tochter: "Ein anderer mir durch gänzlichen Zeitmangel zugegangener empfindlicher Nachtheil ist dieser: meiner Tochter kann ich kein Vermögen hinterlaßen; ihr eine ihren Talenten angemeßene Erziehung zu geben, ist also um so unerläßlichere Vaterpflicht. Aus Mangel an den Mitteln hiezu, war ich in den Stunden der Muße, stets selbst ihr Lehrer. Seit einem Jahre aber, gab es für mich keine solchen Stunden mehr, und ich mußte, wollte ich das angefangene Werk nicht unvollendet, und das bereits in Sprachen u. Musik Erlernte nicht vergeßen laßen, Lehrer aufstellen, die bedeutendes Geld kosteten." <ref>OÖLA Landesregierungsarchiv 1787-1849 / Allgemeine Reihe Schachtel 157.</ref> |
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| − | Bereits [[1846]] im Alter von nur 49 Jahren starb Karl Tobis in Salzburg St. Andrä, Hausnr. 457. Er hatte anscheinend mehrere Schlaganfälle und konnte wegen seiner Bewusstlosigkeit nur mit der hl. Ölung versehen werden. Begraben wurde er im [[Friedhof St. Sebastian]] am [[25. Mai]] um 16 Uhr.<ref>Salzburg-St. Andrä, 1841-1850 Sterbefälle</ref> Seine Tochter Maria Tobis war bei seinem Tod erst 19 Jahre alt. | + | Bereits [[1846]] im Alter von nur 49 Jahren starb Karl Tobis in der Stadtpfarre Salzburg St. Andrä, Hausnr. 457. Er hatte anscheinend mehrere Schlaganfälle und konnte wegen seiner Bewusstlosigkeit nur mit der hl. Ölung versehen werden. Begraben wurde er im [[Friedhof St. Sebastian]] am [[25. Mai]] um 16 Uhr.<ref>Salzburg-St. Andrä, 1841-1850 Sterbefälle</ref> Seine Tochter Maria Tobis war bei seinem Tod erst 19 Jahre alt. |
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