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[[1753]] unternahm er eine zweijährige Studienreise nach Göttingen und Paris, [[1755]] wurde er 3. [[Landschaftsphysikus]] in Salzburg und [[1756]] - gemeinsam mit seinem Bruder - hochfürstlicher Rat. [[1773]] avancierte er zum 2. [[Landschaftsphysikus]]. [[1794]] wurde er Vorsitzender des ''Collegium Medicum''.<ref>[[Heinz Schuler]], Nachrichten über Salzburger Ärzte, Bader und Apotheker des 18. Jahrhunderts, in: Jahrbuch der Heraldisch-Genealoischen Gesellschaft "Adler", Wien 1987, 161–173, hier: 168, und Franz Martin: Beiträge zur Salzburger Familiengeschichte. 13. Von Helmreichen zu Brunfeld, in: MGSLK 70, 1930, S. 57-58.</ref>
 
[[1753]] unternahm er eine zweijährige Studienreise nach Göttingen und Paris, [[1755]] wurde er 3. [[Landschaftsphysikus]] in Salzburg und [[1756]] - gemeinsam mit seinem Bruder - hochfürstlicher Rat. [[1773]] avancierte er zum 2. [[Landschaftsphysikus]]. [[1794]] wurde er Vorsitzender des ''Collegium Medicum''.<ref>[[Heinz Schuler]], Nachrichten über Salzburger Ärzte, Bader und Apotheker des 18. Jahrhunderts, in: Jahrbuch der Heraldisch-Genealoischen Gesellschaft "Adler", Wien 1987, 161–173, hier: 168, und Franz Martin: Beiträge zur Salzburger Familiengeschichte. 13. Von Helmreichen zu Brunfeld, in: MGSLK 70, 1930, S. 57-58.</ref>
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[[Lorenz Hübner]] schreibt [[1794]] über diese Aufgabe: "In der Hauptstadt befindet sich eine Art von Sanitätsrathe oder Collegium medicum, das aus den hiesigen Leib- Landschafts- und Stadtärzten unter dem Vorsitze des hochf. Leibmedicus, nunmehr, nachdem dieser resignirt hat, des Hrn. Landschaftsphysikus D. J. Ernst von Helmreich zu Brunnfeld besteht, und dem hochf. Hofrathe untergeordnet ist, von dem es von Zeit zu Zeit zu Gutac ten und Rathschlägen aufgefordert wird. Gegenwärtig zählet dasselbe 7 Mitglieder und einen Aktuar. Dieses Collegium hat die Bader und Hebammen vor ihrer Anstellung zu prüfen , und mit Attestaten zu versehen , die Aufsicht wider alle Quacksalbereyen, welche scharf verbothen sind, wider alle Stümper und Afterärzte, und besorgt die schleunigsten Anstalten und Mittel wider Menschen und Viehseuchen. Sie hat ihre collegialische Errichtung unter Erzbischofe [[Maximilian Gandolph Graf von Kuenburg|Max Gandolph]] zwischen 1679 und erhalten; ihr erster Director war der damahlige erzbischöfl. Leibarzt J. Theobald Murer von Ystein."<ref>Lorenz Hübner, Residenzstadt Salzburg und ihre Gegenden, Salzburg 1794, 362-363.</ref>
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[[Lorenz Hübner]] schreibt [[1794]] über diese Aufgabe: "In der Hauptstadt befindet sich eine Art von Sanitätsrathe oder Collegium medicum, das aus den hiesigen Leib- Landschafts- und Stadtärzten unter dem Vorsitze des hochf. Leibmedicus, nunmehr, nachdem dieser resignirt hat, des Hrn. Landschaftsphysikus D. J. Ernst von Helmreich zu Brunnfeld besteht, und dem hochf. Hofrathe untergeordnet ist, von dem es von Zeit zu Zeit zu Gutachten und Rathschlägen aufgefordert wird. Gegenwärtig zählet dasselbe 7 Mitglieder und einen Aktuar. Dieses Collegium hat die Bader und Hebammen vor ihrer Anstellung zu prüfen, und mit Attestaten zu versehen, die Aufsicht wider alle Quacksalbereyen, welche scharf verbothen sind, wider alle Stümper und Afterärzte, und besorgt die schleunigsten Anstalten und Mittel wider Menschen und Viehseuchen. Sie hat ihre collegialische Errichtung unter Erzbischofe [[Maximilian Gandolph Graf von Kuenburg|Max Gandolph]] zwischen 1679 und erhalten; ihr erster Director war der damahlige erzbischöfl. Leibarzt J. Theobald Murer von Ystein."<ref>Lorenz Hübner, Residenzstadt Salzburg und ihre Gegenden, Salzburg 1794, 362-363.</ref>
 
   
 
   
  

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