| − | Zu Gute kommen soll diese Aktion allen, die gerne am kulturellen Leben teilnehmen möchten, es sich aber nicht leisten können: Menschen, die Sozialhilfe oder Mindestpension beziehen, Arbeitslose, Flüchtlinge. | + | Zu Gute kommen soll diese Aktion allen, die gerne am kulturellen Leben teilnehmen möchten, es sich aber nicht leisten können: Menschen, die Sozialhilfe oder Mindestpension beziehen, Arbeitslose, Flüchtlinge. Anspruch auf einen »Kulturpass« haben all jene, deren monatliches Haushaltseinkommen unter der Armutsgrenze liegt. Diese beträgt aktuell für eine allein stehende erwachsene Person € 1.031,- (Jahreszwölftel der gesamten finanziellen Einkünfte). |