| | ''Es muß hier ausdrücklich das Verdienst der zuständigen Stellen hervorgehoben werden, denen wir es zu danken haben, daß die Wahl schließlich auf Salzburg fiel. Nur schnelle Entschlußfassung konnte zum Ziele kommen. Denn naturgemäß war die Annahme der Schenkung an die Bereitwilligkeit zur Aufbringung der erforderlichen Mittel, die der Transport und dergleichen erforderten, sowie an die Möglichkeit der Raumbeschaffung gebunden. Wir verdanken es nicht zuletzt der Leitung unserer Studienbibliothek, Oberstaatsarchivar Direktor Dr. Frisch, und der Initiative des [[Landeshauptmann]]es Dr. [[Franz Rehrl|Rehrl]], daß die wertvolle Bibliothek in unseren Besitz gekommen ist. Gelegentlich einer Besprechung beim Landeshauptmann konnte Direktor Dr. Frisch erklären, daß es ihm gelingen werde, die Bibliothek unterzubringen, worauf sich die [[Landesregierung]] unverzüglich zur Annahme der großzügigen Schenkung entschloß. Daraufhin konnte die Angelegenheit mit Hermann Bahr bereinigt werden, worauf dann die Übersendung der vielen Bücherkisten nach Salzburg erfolgte. Zugleich wurde mit dem Bunde ein entsprechendes Abkommen getroffen. Die Bibliothek ist Eigentum des [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Landes Salzburg]], bleibt aber unbeschadet dieses Eigentumsrechtes der Verwahrung der Studienbibliothek überlassen. Dieser Tatbestand ist unter den gegenwärtigen Umständen belanglos, könnte aber beispielsweise in ein akutes Stadium treten, wenn etwa die Studienbibliothek in Salzburg vom Bunde aufgelassen würde. In diesem Falle müßte die Hermann-Bahr-Bibliothek aus den anderen Buchbeständen ausgeschieden werden und stünde wiederum völlig zur Disposition des Landes. | | ''Es muß hier ausdrücklich das Verdienst der zuständigen Stellen hervorgehoben werden, denen wir es zu danken haben, daß die Wahl schließlich auf Salzburg fiel. Nur schnelle Entschlußfassung konnte zum Ziele kommen. Denn naturgemäß war die Annahme der Schenkung an die Bereitwilligkeit zur Aufbringung der erforderlichen Mittel, die der Transport und dergleichen erforderten, sowie an die Möglichkeit der Raumbeschaffung gebunden. Wir verdanken es nicht zuletzt der Leitung unserer Studienbibliothek, Oberstaatsarchivar Direktor Dr. Frisch, und der Initiative des [[Landeshauptmann]]es Dr. [[Franz Rehrl|Rehrl]], daß die wertvolle Bibliothek in unseren Besitz gekommen ist. Gelegentlich einer Besprechung beim Landeshauptmann konnte Direktor Dr. Frisch erklären, daß es ihm gelingen werde, die Bibliothek unterzubringen, worauf sich die [[Landesregierung]] unverzüglich zur Annahme der großzügigen Schenkung entschloß. Daraufhin konnte die Angelegenheit mit Hermann Bahr bereinigt werden, worauf dann die Übersendung der vielen Bücherkisten nach Salzburg erfolgte. Zugleich wurde mit dem Bunde ein entsprechendes Abkommen getroffen. Die Bibliothek ist Eigentum des [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Landes Salzburg]], bleibt aber unbeschadet dieses Eigentumsrechtes der Verwahrung der Studienbibliothek überlassen. Dieser Tatbestand ist unter den gegenwärtigen Umständen belanglos, könnte aber beispielsweise in ein akutes Stadium treten, wenn etwa die Studienbibliothek in Salzburg vom Bunde aufgelassen würde. In diesem Falle müßte die Hermann-Bahr-Bibliothek aus den anderen Buchbeständen ausgeschieden werden und stünde wiederum völlig zur Disposition des Landes. |