Natürlich kommt es auch zu Klagen. "Aber es hält sich in Grenzen. Im Winter sind es mehr", sagt Grundner. "Damit muss jeder Betreiber leben." Mehr Rechtssicherheit wird eine seit Mitte April [[2021]] vorliegende ÖNORM schaffen. Sie regelt den Bau und Betrieb von ''Bikeparks'' und ''Trails'' und klassifiziert sie wie Skipisten. Je nach den Streckeneigenschaften werden die ''Mountainbike''-Wege in vier Schwierigkeitsstufen eingeteilt und einheitlich beschildert. Bisher hat jeder Betreiber die Strecken nach eigenem Gutdünken eingestuft. | Natürlich kommt es auch zu Klagen. "Aber es hält sich in Grenzen. Im Winter sind es mehr", sagt Grundner. "Damit muss jeder Betreiber leben." Mehr Rechtssicherheit wird eine seit Mitte April [[2021]] vorliegende ÖNORM schaffen. Sie regelt den Bau und Betrieb von ''Bikeparks'' und ''Trails'' und klassifiziert sie wie Skipisten. Je nach den Streckeneigenschaften werden die ''Mountainbike''-Wege in vier Schwierigkeitsstufen eingeteilt und einheitlich beschildert. Bisher hat jeder Betreiber die Strecken nach eigenem Gutdünken eingestuft. |