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| − | [[Datei:Würstel Wolf.jpg|thumb|Der Würstl Wolf.]]'''Würstl Wolf''' war ein Imbissstand in Salzburg-[[Itzling]] neben einer Eisenbahnkreuzung der [[Salzburger Lokalbahn]] im Bereich der [[Schillerstraße]]. | + | [[Datei:Würstel Wolf.jpg|thumb|Der Würstl Wolf.]]'''Würstl Wolf''' war ein [[Würstelstand]] in Salzburg-[[Itzling]] neben einer Eisenbahnkreuzung der [[Salzburger Lokalbahn]] im Bereich der [[Schillerstraße]]. |
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| | ==Geschichte== | | ==Geschichte== |
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| | == 2012: Kreisverkehr in Itzling muss entfernt werden== | | == 2012: Kreisverkehr in Itzling muss entfernt werden== |
| − | Der Kreisverkehr in Itzling muss entfernt werden. Die Stadt Salzburg legt Berufung ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 14. Juli 2012). | + | Der Kreisverkehr in Itzling muss entfernt werden. Die Stadt Salzburg legt Berufung ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 14. Juli 2012). |
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| − | Betreiber Wolfgang Reiner war erneut vor Gericht gezogen. Seine Würstelbude wurde am 13. August 2010 abgerissen, nachdem das Land dem Enteignungsantrag der Stadt Salzburg für die Fläche im Jahr 2009 zugestimmt hatte. Danach ließ die Stadt an der Kreuzung [[Raiffeisenstraße]]-[[Austraße]] einen Kreisverkehr errichten. Zu Unrecht, wie ein Salzburger Zivilrichter jetzt festgestellt hat. Wolfgang Reiner war mit einer Unterlassungsklage im März 2012 vor Gericht gezogen. Das Urteil: Die Stadt "''muss den ursprünglichen Zustand wieder herstellen''". Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig. | + | Betreiber Wolfgang Reiner war erneut vor Gericht gezogen. Seine Würstelbude wurde am 13. August 2010 abgerissen, nachdem das Land dem Enteignungsantrag der Stadt Salzburg für die Fläche im Jahr 2009 zugestimmt hatte. Danach ließ die Stadt an der Kreuzung [[Raiffeisenstraße]]-[[Austraße]] einen Kreisverkehr errichten. Zu Unrecht, wie ein Salzburger Zivilrichter jetzt festgestellt hat. Wolfgang Reiner war mit einer Unterlassungsklage im März 2012 vor Gericht gezogen. Das Urteil: Die Stadt "muss den ursprünglichen Zustand wieder herstellen". Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig. |
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| | Die Stadt Salzburg werde beim Oberlandesgericht Linz Berufung einlegen, sagt deren Rechtsvertreter Hartmut Ramsauer. Der Kreisverkehr werde auf jeden Fall bestehen bleiben. Die Stadt wurde auch zum Ersatz der Prozesskosten von rund 3.300 Euro verpflichtet. | | Die Stadt Salzburg werde beim Oberlandesgericht Linz Berufung einlegen, sagt deren Rechtsvertreter Hartmut Ramsauer. Der Kreisverkehr werde auf jeden Fall bestehen bleiben. Die Stadt wurde auch zum Ersatz der Prozesskosten von rund 3.300 Euro verpflichtet. |
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| − | Grundeigentümer der Fläche, auf dem "Würstl Wolf" in Itzling seinen Kiosk hatte, war das Linzer Unternehmen Vivatis Capital Services. Der Mietvertrag zwischen dem Unternehmen und "Würstl Wolf" bestand seit 1993 - und das auf unbestimmte Zeit. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Enteignung im Oktober 2011 mit der Begründung aufgehoben, dass das gesamte Grundstück enteignet worden sei und nicht nur jene Fläche, für die der Kreisverkehr vorgesehen war. Daraufhin brachte "Würstl Wolf" eine Unterlassungsklage beim [[Landesgericht Salzburg]] ein - die im Juli 2012 erfolgreich war. | + | Grundeigentümer der Fläche, auf dem "Würstl Wolf" in Itzling seinen Kiosk hatte, war das Linzer Unternehmen Vivatis Capital Services. Der Mietvertrag zwischen dem Unternehmen und "Würstl Wolf" bestand seit 1993 - und das auf unbestimmte Zeit. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Enteignung im Oktober 2011 mit der Begründung aufgehoben, dass das gesamte Grundstück enteignet worden sei und nicht nur jene Fläche, für die der Kreisverkehr vorgesehen war. Daraufhin brachte "Würstl Wolf" eine Unterlassungsklage beim [[Landesgericht Salzburg]] ein - die im Juli 2012 erfolgreich war. |
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| − | Der Verwaltungsgerichtshof habe eine Enteignung ja grundsätzlich als rechtens erachtet, sagt der Anwalt der Stadtgemeinde, Hartmut Ramsauer. Der Anspruch auf Unterlassung bestehe nur so lang, bis ein neuer Enteignungsbescheid vorliege. "''Und dieser zweite Bescheid wird kommen, so sicher wie das Amen im Gebet''", sagte Ramsauer. Die Unterlassungsklage von "Würstl Wolf" sei eine reine Schikane. Die gegnerische Partei sieht das naturgemäß anders. Wolfgang Reiners Anwalt, Wolfgang Maria Paumgartner, sagt: "''Die Rechtslage ist eindeutig. In spätestens vier Monaten ist das Urteil rechtskräftig und der Kreisverkehr muss weg.''" Sein Mandant warte auf die ausgestreckte Hand der Stadt. "''Es braucht jemanden, mit dem man reden kann. Schluss mit der Streiterei.''" | + | Der Verwaltungsgerichtshof habe eine Enteignung ja grundsätzlich als rechtens erachtet, sagt der Anwalt der Stadtgemeinde, Hartmut Ramsauer. Der Anspruch auf Unterlassung bestehe nur so lang, bis ein neuer Enteignungsbescheid vorliege. "Und dieser zweite Bescheid wird kommen, so sicher wie das Amen im Gebet", sagte Ramsauer. Die Unterlassungsklage von "Würstl Wolf" sei eine reine Schikane. Die gegnerische Partei sieht das naturgemäß anders. Wolfgang Reiners Anwalt, Wolfgang Maria Paumgartner, sagt: "Die Rechtslage ist eindeutig. In spätestens vier Monaten ist das Urteil rechtskräftig und der Kreisverkehr muss weg." Sein Mandant warte auf die ausgestreckte Hand der Stadt. "Es braucht jemanden, mit dem man reden kann. Schluss mit der Streiterei." |
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| | Das Oberlandesgericht Linz gab im Herbst 2012 der Berufung statt und wies die Forderung der Entfernung des Kreisverkehrs als überzogene Forderung des Klägers zurück. | | Das Oberlandesgericht Linz gab im Herbst 2012 der Berufung statt und wies die Forderung der Entfernung des Kreisverkehrs als überzogene Forderung des Klägers zurück. |
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| | * [http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/chronik/sn/artikel/olg-klage-von-wuerstl-wolf-abgewiesen-28888/ www.salzburg.com 17. Sep. 2012], abgefragt am 27. September 2012 | | * [http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/chronik/sn/artikel/olg-klage-von-wuerstl-wolf-abgewiesen-28888/ www.salzburg.com 17. Sep. 2012], abgefragt am 27. September 2012 |
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