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Die '''Vergnügungssteuer''' ist eine Abgabe, die die Gemeinde erhält.
== Geschichtliche Notizen ==
Mit [1. Jänner]] [[1940]] ersetzte die Vergnügungssteuer die Kino- und Lustbarkeitsabgabe.
Am [[20. April]] [[1949]] beschloss der [[Salzburger Landtag]] ein neues [[Salzburger Stadtrecht|Stadtrecht]] für die [[Stadt Salzburg|Landeshauptstadt Salzburg]] und erließ den Beschluss zur Einhebung einer Vergnügungssteuer für Veranstaltungen im Salzburger [[Festspielhaus]].
Bis zum Bau des ersten [[Cineplexx City in Salzburg|Cineplexx Centers]] hatte der Besitzer des [[Elmo Kino]]s [[Ferdinand Morawetz]] bis zu drei Millionen [[Schilling]] (umgerechnet rund 218.000 Euro) Vergnügungssteuer jährlich an die Stadt bezahlt.
In der Stadt Salzburg wurde das Ende der Vergnügungssteuer mit [[1. Jänner]] [[2025]] vom [[Salzburger Stadtsenat]] am [[21. Oktober]] [[2024]] beschlossen. Bei der Sitzung sprachen sich alle Fraktionen einstimmig dafür aus, diese abzuschaffen. Die Stadt verzichtet damit pro Jahr auf rund 350.000 Euro an Einnahmen, welche Veranstalter künftig nicht mehr abführen müssen.
== Quellen ==
* [[SALZBURGWIKI]]-Einträge
* [https://www.stadt-salzburg.at/presseaussendungen/presseaussendungen-2024/stadtsenat-ende-fuer-vergnuegungssteuer-eingelaeutet www.stadt-salzburg.at/presseaussendungen], 21. Oktober 2024
[[Kategorie:Wirtschaft]]
[[Kategorie:Tourismus]]
[[Kategorie:Steuern und Abgaben]]