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Rechtsgrundlage für die Akteure der '''Raumentwicklung in Salzburg''' sind das  Raumordnungsgesetz und die darauf aufbauenden  Durchführungverordnungen. Unter Raumordnung versteht man die Ordnung, Entwicklung und Sicherung größerer Gebietseinheiten wie Bezirke, Regionen und Länder zwecks bestmöglicher Nutzung des Lebensraumes.
 
Rechtsgrundlage für die Akteure der '''Raumentwicklung in Salzburg''' sind das  Raumordnungsgesetz und die darauf aufbauenden  Durchführungverordnungen. Unter Raumordnung versteht man die Ordnung, Entwicklung und Sicherung größerer Gebietseinheiten wie Bezirke, Regionen und Länder zwecks bestmöglicher Nutzung des Lebensraumes.
==Begriffsklärungen==
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*'''Raumordnung:''' siehe oben.
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*'''Raumplanung:''' Aufgabe im Rahmen der Raumordnung. Planerische Aufgaben und Vorgänge in Bezug auf die Nutzung eines geografischen Raumes nach naturräumlichen, wirtschaftlichen und sozialen Möglichkeiten.
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*'''Flächenwidmung:'''  Flächenwidmung bedeutet die  Zuordnung eines Grundstückes nach seiner Nutzung im Flächenwidmungsplan (Bauland, Grünland, Verkehrsfläche, Gewerbegebiet etc.). Die Widmung eines Grundstücks ist Voraussetzung für die Erteilung einer Baubewilligung.
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* '''Salzburger Grundverkehrsgesetz:''' Gesetz zur Regelung des Grundverkehrs. „Den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegt der rechtsgeschäftliche Erwerb von Rechten an land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken und an Grundstücken durch Ausländer. Ziele des Gesetzes sind: die Sicherung einer leistungsfähigen bäuerlichen Land- oder Forstwirtschaft entsprechend den natürlichen und strukturellen Gegebenheiten des Landes; die Beschränkung des Rechtserwerbes an Grund und Boden durch Ausländer, die nicht durch das Recht der Europäischen Union oder sonst Inländern gleichgestellt sind, aus staatspolitischen, volks- oder regionalwirtschaftlichen, sozialpolitischen und kulturellen Interessen.“
   
==Raumordnung in Österreich==
 
==Raumordnung in Österreich==
 
=====Gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeiten=====
 
=====Gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeiten=====
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=====Landschaftsfraß und Zersiedelung=====
 
=====Landschaftsfraß und Zersiedelung=====
 
Ein weiteres raumordnerisches Problem ist der >Landschaftsfraß< infolge >Zersiedelung<, die durch die Ausweisung großflächiger Gewerbegebiete an den Ortsrändern oder sogar insulär inmitten von Grünland erfolgt. Ein Negativbeispiel stellt das neue Gewerbegebiet zwischen [[Maishofen]] und [[Saalfelden]] dar. Eine weitere Problemzone ist der Landstrich zwischen den Orten Zell am See und Bruck an der Großglocknerstraße. Hier ufern die Gewerbezonen beider Gemeinden dermaßen aus, dass das landschaftszerstörende Zusammenwachsen dieser Zonen zu einem gesichtslosen >suburbia< absehbar ist.
 
Ein weiteres raumordnerisches Problem ist der >Landschaftsfraß< infolge >Zersiedelung<, die durch die Ausweisung großflächiger Gewerbegebiete an den Ortsrändern oder sogar insulär inmitten von Grünland erfolgt. Ein Negativbeispiel stellt das neue Gewerbegebiet zwischen [[Maishofen]] und [[Saalfelden]] dar. Eine weitere Problemzone ist der Landstrich zwischen den Orten Zell am See und Bruck an der Großglocknerstraße. Hier ufern die Gewerbezonen beider Gemeinden dermaßen aus, dass das landschaftszerstörende Zusammenwachsen dieser Zonen zu einem gesichtslosen >suburbia< absehbar ist.
 
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==Begriffsklärungen==
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*'''Raumordnung:''' siehe oben.
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*'''Raumplanung:''' Aufgabe im Rahmen der Raumordnung. Planerische Aufgaben und Vorgänge in Bezug auf die Nutzung eines geografischen Raumes nach naturräumlichen, wirtschaftlichen und sozialen Möglichkeiten.
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*'''Flächenwidmung:''' Flächenwidmung bedeutet die  Zuordnung eines Grundstückes nach seiner Nutzung im Flächenwidmungsplan (Bauland, Grünland, Verkehrsfläche, Gewerbegebiet etc.). Die Widmung eines Grundstücks ist Voraussetzung für die Erteilung einer Baubewilligung.
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* '''Salzburger Grundverkehrsgesetz:''' Gesetz zur Regelung des Grundverkehrs. „Den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegt der rechtsgeschäftliche Erwerb von Rechten an land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken und an
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Grundstücken durch Ausländer. Ziele des Gesetzes sind: die Sicherung einer leistungsfähigen bäuerlichen Land- oder Forstwirtschaft entsprechend den natürlichen und strukturellen Gegebenheiten des Landes; die Beschränkung des Rechtserwerbes an Grund und Boden durch Ausländer, die nicht durch das Recht der Europäischen Union oder sonst Inländern gleichgestellt sind, aus staatspolitischen, volks- oder regionalwirtschaftlichen, sozialpolitischen und kulturellen Interessen.“
 
==Quellen==
 
==Quellen==
 
* Deutsche Wikipedia, Stichworte >Raumplanung< und >Flächenwidmung<
 
* Deutsche Wikipedia, Stichworte >Raumplanung< und >Flächenwidmung<
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