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, 08:36, 18. Jan. 2012
Die katholische Kirche wird durch das Kirchenbeitragsgesetz ermächtigt, einen '''Kirchenbeitrag''' einzuheben.
== Allgemeines ==
Die Kirche darf, ist aber nicht gesetzlich verpflichtet, einen Kirchenbeitrag einzuheben. Dieser beträgt 1,1 % (Stand 2012) vom steuerpflichtigen Einkommen. Rechtlich gesehen, ist er keine Steuer, sondern eine Art "Vereinsbeitrag" und somit das Wort "Kirchen''steuer''" falsch.
Zahlt ein Kirchenmitglied nicht, muss die Diözese wie ein privater Kläger den ausständigen Kirchenbeitrag einklagen.
== Salzburg ==
Die [[Erzdiözese Salzburg]] verwendet den Kirchenbeitrag für folgende Zwecke (Stand 2011):
* 46 % für die Pfarren: Personalaufwand für Laien und Priester sowie Bauaufwand zwecks Gottesdienste und Seelsorge
* 21 % für Bildung: katholische Privatschulen und Kindergärten
* 19 % für Soziales: dabei wird aber im Wesentlichen nur die Infrastruktur geschaffen (z. B. bezahlt die Kirche die Gehälter und die Räume der [[Caritas]])
* 14 % für Kultur: Erhaltung von Kirchen und [[Denkmalschutz|denkmalgeschützten]] Gebäuden
== Quelle ==
* {{Quelle SN|17. Jänner 2012}}
[[Kategorie:Steuern und Abgaben]]
[[Kategorie:Weltanschauung]]
[[Kategorie:Religion]]
[[Kategorie:Kirche]]
[[Kategorie:Kirche (Sonstiges)]]
[[Kategorie:Erzdiözese]]