Seit [[1803]] war er Doktor der Rechte und Universitätsprofessor, versah die Lehrkanzeln des Römischen Rechts, der Rechtsgeschichte, des Strafrechtes und las auch über salzburgisches Privatrecht. | Seit [[1803]] war er Doktor der Rechte und Universitätsprofessor, versah die Lehrkanzeln des Römischen Rechts, der Rechtsgeschichte, des Strafrechtes und las auch über salzburgisches Privatrecht. |