Seit dem [[1933]] zwischen der Republik Österreich und dem Apostolischen Stuhl geschlossenen Konkordat<ref>Konkordat nennt man völkerrechtliche Vereinbarungen zwischen der katholischen Kirche und einem Staat über beiderseitig interessierende Fragen</ref> präsentiert dieser dem Domkapitel zu Salzburg drei Kandidaten, aus denen es in freier und geheimer Wahl einen Erzbischof erwählen muss. | Seit dem [[1933]] zwischen der Republik Österreich und dem Apostolischen Stuhl geschlossenen Konkordat<ref>Konkordat nennt man völkerrechtliche Vereinbarungen zwischen der katholischen Kirche und einem Staat über beiderseitig interessierende Fragen</ref> präsentiert dieser dem Domkapitel zu Salzburg drei Kandidaten, aus denen es in freier und geheimer Wahl einen Erzbischof erwählen muss. |