Als '''Rentamt''' bezeichnete man [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#R|früher]] eine Behörde der landesherrlichen oder kirchlichen Finanzverwaltung, die unter der Führung eines Rentmeisters stand; daraus wurde später dann eine Behörde zur Verwaltung der grundherrschaftlichen Einnahmen, die der Verwaltung des landesherrlichen Kammergutes dienten. | Als '''Rentamt''' bezeichnete man [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#R|früher]] eine Behörde der landesherrlichen oder kirchlichen Finanzverwaltung, die unter der Führung eines Rentmeisters stand; daraus wurde später dann eine Behörde zur Verwaltung der grundherrschaftlichen Einnahmen, die der Verwaltung des landesherrlichen Kammergutes dienten. |