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| | ==Rekrutierung und Deportation== | | ==Rekrutierung und Deportation== |
| | In den nach dem Überfall auf Polen annektierten Gebieten wurden Arbeitskräfte von Anfang an mit Zwang rekrutiert. Im „Generalgouvernement“ - damit waren von den Deutschen besetzte, aber nicht dem Deutschen Reich eingegliederte zentralpolnische Gebiete während des Zweiten Weltkrieges gemeint - versuchte man die benötigten Arbeiter und Arbeiterinnen zunächst mittels Einsatz massiver Propaganda freiwillig zum „Arbeitseinsatz“ zu verpflichten. | | In den nach dem Überfall auf Polen annektierten Gebieten wurden Arbeitskräfte von Anfang an mit Zwang rekrutiert. Im „Generalgouvernement“ - damit waren von den Deutschen besetzte, aber nicht dem Deutschen Reich eingegliederte zentralpolnische Gebiete während des Zweiten Weltkrieges gemeint - versuchte man die benötigten Arbeiter und Arbeiterinnen zunächst mittels Einsatz massiver Propaganda freiwillig zum „Arbeitseinsatz“ zu verpflichten. |
| − | Vorerst waren dort auch nur befristete, meist auf ein Jahr beschränkte Arbeitsverträge zu unterzeichnen. Schließlich führte man die Arbeitspflicht für alle 18- bis 60jährigen Männer ein und dehnte diese bald darauf auch auf Vierzehn- bis Siebzehnjährige aus. Darüber hinaus wurden Betriebe still gelegt, die für das NS-Regime von keiner kriegswirtschaftlichen Bedeutung waren. Damit machte man Arbeiter und Arbeiterinnen arbeitslos. Nahmen diese eine Arbeitslosenunterstützung in Anspruch, mussten sie mit einem zwangsweisen Arbeitseinsatz rechnen. Zuerst vor Ort in öffentlichen Projekten, aber bereits ab Jänner [[1940]] konnten sie auch im Deutschen Reich eingesetzt werden. | + | Vorerst waren dort auch nur befristete, meist auf ein Jahr beschränkte Arbeitsverträge zu unterzeichnen. Schließlich führte man die Arbeitspflicht für alle 18- bis 60-jährigen Männer ein und dehnte diese bald darauf auch auf Vierzehn- bis Siebzehnjährige aus. Darüber hinaus wurden Betriebe still gelegt, die für das NS-Regime von keiner kriegswirtschaftlichen Bedeutung waren. Damit machte man Arbeiter und Arbeiterinnen arbeitslos. Nahmen diese eine Arbeitslosenunterstützung in Anspruch, mussten sie mit einem zwangsweisen Arbeitseinsatz rechnen. Zuerst vor Ort in öffentlichen Projekten, aber bereits ab Jänner [[1940]] konnten sie auch im Deutschen Reich eingesetzt werden. |
| − | Im Generalgouvernement wurde die Arbeitspflicht der Jahrgänge 1915 bis 1925, die in Deutschland abzuleisten war, angeordnet. Gemeinden und Landkreise hatten Pflichtkontingente mit einer bestimmten Personenanzahl bereit zu stellen. Konnten diese nicht erreicht werden, fanden Terroraktionen der SS und der „polnischen“ Polizei statt. Es wurden dabei ganze Dörfer umstellt und Menschen – manchmal ganze Familien samt ihren Kindern - im Zuge brutaler Razzien aus ihren Häusern geholt oder von der Straße weg gefangen genommen. Anschließend wurden sie auf Lastwagen verfrachtet, in überfüllte Sammellager gesteckt und später in Viehwaggons in das Gebiet des Deutschen Reiches verbracht. Lediglich in Ostgalizien, das im Zuge des Überfalls auf die Sowjetunion im August [[1941]] vom deutschen Militär besetzt wurde, verhalf die dort traditionelle Arbeitsmigration den Besatzern zu einer einfacheren Mobilisation von Arbeitskräften. | + | Im Generalgouvernement wurde die Arbeitspflicht der Jahrgänge 1915 bis 1925, die in Deutschland abzuleisten war, angeordnet. Gemeinden und Landkreise hatten Pflichtkontingente mit einer bestimmten Personenanzahl bereit zu stellen. Konnten diese nicht erreicht werden, fanden Terroraktionen der SS und der „polnischen“ Polizei statt. Es wurden dabei ganze Dörfer umstellt und Menschen – manchmal ganze Familien samt ihren Kindern - im Zuge brutaler Razzien aus ihren Häusern geholt oder von der Straße weg gefangen genommen. Anschließend wurden sie auf Lastwagen verfrachtet, in überfüllte Sammellager gesteckt und später in Viehwaggons in das Gebiet des Deutschen Reiches verbracht. Lediglich in Ostgalizien, das im Zuge des Überfalls auf die Sowjetunion im August [[1941]] vom deutschen Militär besetzt wurde, verhalf die dort traditionelle Arbeitsmigration den Besatzern zu einer einfacheren Mobilisation von Arbeitskräften. |
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| | ==Inländische Verwaltungsmaßnahmen zur Zuteilung ausländischer Arbeiter== | | ==Inländische Verwaltungsmaßnahmen zur Zuteilung ausländischer Arbeiter== |
| | Die Salzburger Bauern meldeten ihren Arbeitskräftebedarf an die Arbeitsämter und hatten für die Vermittlung eine Gebühr zu entrichten. Das NS-Regime arbeitete mit Desinformation, indem sie den späteren Dienstgebern vormachte, dass die Arbeitskräfte mit großer Sorgfalt ausgewählt und nur gesunde, kräftige und mit landwirtschaftlicher Arbeit vertraute Arbeiter und Arbeiterinnen vermittelt würden, was oft nicht den Tatsachen entsprach. Landräte und Bürgermeister wurden angewiesen, zusammen mit den Arbeitsämtern für die bedarfsgerechte Verteilung der zu erwartenden Arbeitskräfte zu sorgen. | | Die Salzburger Bauern meldeten ihren Arbeitskräftebedarf an die Arbeitsämter und hatten für die Vermittlung eine Gebühr zu entrichten. Das NS-Regime arbeitete mit Desinformation, indem sie den späteren Dienstgebern vormachte, dass die Arbeitskräfte mit großer Sorgfalt ausgewählt und nur gesunde, kräftige und mit landwirtschaftlicher Arbeit vertraute Arbeiter und Arbeiterinnen vermittelt würden, was oft nicht den Tatsachen entsprach. Landräte und Bürgermeister wurden angewiesen, zusammen mit den Arbeitsämtern für die bedarfsgerechte Verteilung der zu erwartenden Arbeitskräfte zu sorgen. |