Die Erzeugung der Prangerstutzen unterliegt der Gewerbeordnung. Ein Beschuß neuer Erzeugnisse ist derzeit nicht vorgesehen, es ist aber seitens der Sicherheitsdirektion vorgeschrieben, das nur Prangerstutzen verwendet werden dürfen, die einen genügend starken Stahllauf mit einer Mindestdruckfestigkeit von 70 kg/qmm besitzen. Reine Messing- oder Bronzeguß-Stutzen dürfen nach schweren Schießunfällen nicht mehr verwendet werden. Als Laufmaterial für neue Stutzen wird ein vom staatlichen Beschußamt Ferlach vorgeschlagener Spezial-Edelstahl verwendet, der eine genügende Druckfestigkeit aufweist und weitgehend rostfrei ist. | Die Erzeugung der Prangerstutzen unterliegt der Gewerbeordnung. Ein Beschuß neuer Erzeugnisse ist derzeit nicht vorgesehen, es ist aber seitens der Sicherheitsdirektion vorgeschrieben, das nur Prangerstutzen verwendet werden dürfen, die einen genügend starken Stahllauf mit einer Mindestdruckfestigkeit von 70 kg/qmm besitzen. Reine Messing- oder Bronzeguß-Stutzen dürfen nach schweren Schießunfällen nicht mehr verwendet werden. Als Laufmaterial für neue Stutzen wird ein vom staatlichen Beschußamt Ferlach vorgeschlagener Spezial-Edelstahl verwendet, der eine genügende Druckfestigkeit aufweist und weitgehend rostfrei ist. |