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== Über das Projekt ==
 
== Über das Projekt ==
Die [[Großglockner Hochalpenstraßen AG]] will im Glocknergebiet die Sepp-Forcher-Hütte in Erinnerung an [[Sepp Forcher]] bauen. Der [[Österreichischer Alpenverein|Österreichische Alpenverein]] ist dagegen und hat geklagt. Er sagt, der Grund gehöre ihm.  
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Im Frühjahr [[2022]] klagte der [[Österreichischer Alpenverein|Österreichische Alpenverein]]  die [[Großglockner Hochalpenstraßen AG]] (Grohag), den Erhalter des Naturlehrwegs. Der Umweltdachverband und der Naturschutzbund forderten eine sofortige Absage des "Gaststätten-Projekts" der Grohag im Sonderschutzgebiet [[Gamsgrube]]. Es geht um ein [[1936]] enteignetes Grundstück im [[Nationalpark Hohe Tauern]]. Die Ursache ist aber der geplante Bau einer Schutzhütte im Sonderschutzgebiet. Die Bezeichnung für das Projekt lautete ursprünglich "Schutzhütte Gamsgrube".  
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Im Sommer [[2024]] lief mittlerweile bereits zwei Jahren ein Verfahren am Landesgericht Klagenfurt zwischen der Großglockner Hochalpenstraßen AG (Grohag) und dem Dachverband des Österreichischen Alpenvereins (ÖAV). Die Grohag will im Bereich der [[Gamsgrube]], zu der der seit [[2020]] wegen Steinschlaggefahr gesperrte [[Gamsgrubenweg]] führt, eine Schutzhütte bauen. Der Alpenverein ist aus Naturschutzgründen dagegen und hat geklagt. Im Zentrum des Verfahrens steht der Grund, auf dem die Hütte, die den Namen Sepp-Forcher-Hütte bekommen soll, entstehen soll. Sowohl der ÖAV als auch die Grohag erheben einen Besitzanspruch und verweisen auf dementsprechende Eintragungen im Grundbuch. Ende Juni 2024 fand am Gericht die letzte Verhandlung statt. Nun erwarten beide Seiten das Urteil.
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Der größte Teil der Schutzhütte soll aus optischen Gründen und um vor Steinschlag sicher zu sein, in den Hang hineingebaut werden. Neben einer Informationsstelle des Nationalparks sind Toilettenanlagen, je 25 Sitzplätze innen und auf der Terrasse sowie acht Notbetten vorgesehen. Grohag-Direktor [[Johannes Hörl]] sagt, von einem Ausflugsgasthaus könne keine Rede sein. Es werde höchstens eine kleine Karte geben. Bei der Schutzhütte handle es sich um einen Ersatz für die alte [[Hofmannshütte]] des Alpenvereins, die nur 50 Meter entfernt stand und [[2016]] abgerissen wurde. Bis dahin hatte der Alpenverein selbst versucht, einen Neubau auf die Beine zu stellen. Als die Finanzierung nicht gelang, entschied man sich, die Fläche "der Natur zurückzugeben".
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In der Schutzhütte sollen die Wanderer bei einem Schlechtwettereinbruch unterkommen. Zu diesem Zweck sei laut Kärntner Nationalparkgesetz auch ein Bau im Sonderschutzgebiet möglich, ebenso wie für die Besucherlenkung und -information. Der Alpenverein ist der Meinung, dass das Grundstück, auf dem die Grohag bauen will, dem ÖAV gehört, obwohl die Grohag im Grundbuch steht, und hatte geklagt.
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Der Präsident des ÖAV Andreas Ermacora sagt, der ÖAV sei [[1936]] enteignet worden. "In den Urkunden war zunächst nur von 11&nbsp;000 Quadratmetern die Rede, ins Grundbuch kamen dann aber 36&nbsp;000. Auch die Grohag konnte keine Urkunde vorlegen, die die 36&nbsp;000 belegen. Das wollen wir gerichtlich klären lassen."<ref>[https://www.sn.at/salzburg/chronik/gaststaetten-projekt-im-schutzgebiet-alpenverein-klagt-die-glocknerstrassen-ag-117946990 www.sn.at], 4. März 2022</ref>
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Im Sommer [[2024]] lief mittlerweile bereits zwei Jahren ein Verfahren am Landesgericht Klagenfurt zwischen der Grohag und dem Dachverband des Österreichischen Alpenvereins (ÖAV). Die Grohag will im Bereich der [[Gamsgrube]], zu der der seit [[2020]] wegen Steinschlaggefahr gesperrte [[Gamsgrubenweg]] führt, eine Schutzhütte, die Sepp-Forcher-Hütte in Erinnerung an [[Sepp Forcher]], bauen. Der Alpenverein ist aus Naturschutzgründen dagegen und hatte Klage eingebraucht. Im Zentrum des Verfahrens steht der Grund, auf dem die Hütte entstehen soll. Sowohl der ÖAV als auch die Grohag erheben einen Besitzanspruch und verweisen auf dementsprechende Eintragungen im Grundbuch. Ende Juni 2024 fand am Gericht die letzte Verhandlung statt. Nun erwarten beide Seiten das Urteil.
    
Die Ursprünge des Rechtsstreits reichen bis in die [[1930er]]-Jahre zurück. Unmittelbar nach der [[Eröffnung der Großglockner Hochalpenstraße 1935|Eröffnung]] der [[Großglockner Hochalpenstraße]] [[1935]] hatte ihr Erbauer [[Franz Wallack]] [[Projekte der Großglockner Hochalpenstraßen AG|weitere Pläne]]. Unterstützt wurde er dabei vom Salzburger [[Landeshauptmann]] [[Franz Rehrl]]. Heute endet die [[Gletscherstraße]] zum [[Pasterze]]n[[gletscher]] auf der [[Kaiser-Franz-Josefs-Höhe]]. Wallack plante, die Straße parallel zur Pasterze bis zur Gamsgrube zu verlängern. Von dort sollte eine Seilbahn auf den [[Fuscher-Kar-Kopf]] (3&nbsp;331 [[m ü. A.]]) gegenüber dem [[Großglockner (Berg)|Großglockner]] gebaut werden. Das löste sofort heftige Proteste aus, unter anderen vom Alpenverein, dem seit [[1918]] der Grund gehörte. Die Kärntner Landesregierung stellte die Gamsgrube in der Folge unter [[Naturschutz]]. Dennoch genehmigte das Verkehrsministerium [[1936]] zumindest einen Promenadenweg zur Gamsgrube. Der Alpenverein wurde dafür enteignet. Die Vermessung der enteigneten Fläche erfolgte erst nach der Fertigstellung des Weges im Sommer [[1938]]. Sie ergab 11&nbsp;535 Quadratmeter. Das wurde in das Hauptbuch des Grundbuchs eingetragen, aber nicht in den Kataster, der die Basis für das Grundbuch ist. Im Hauptbuch finden sich unter anderem die Fläche und die Besitzer. Im Kataster sieht man die genaue Lage des Grundstücks und die Grenzen.
 
Die Ursprünge des Rechtsstreits reichen bis in die [[1930er]]-Jahre zurück. Unmittelbar nach der [[Eröffnung der Großglockner Hochalpenstraße 1935|Eröffnung]] der [[Großglockner Hochalpenstraße]] [[1935]] hatte ihr Erbauer [[Franz Wallack]] [[Projekte der Großglockner Hochalpenstraßen AG|weitere Pläne]]. Unterstützt wurde er dabei vom Salzburger [[Landeshauptmann]] [[Franz Rehrl]]. Heute endet die [[Gletscherstraße]] zum [[Pasterze]]n[[gletscher]] auf der [[Kaiser-Franz-Josefs-Höhe]]. Wallack plante, die Straße parallel zur Pasterze bis zur Gamsgrube zu verlängern. Von dort sollte eine Seilbahn auf den [[Fuscher-Kar-Kopf]] (3&nbsp;331 [[m ü. A.]]) gegenüber dem [[Großglockner (Berg)|Großglockner]] gebaut werden. Das löste sofort heftige Proteste aus, unter anderen vom Alpenverein, dem seit [[1918]] der Grund gehörte. Die Kärntner Landesregierung stellte die Gamsgrube in der Folge unter [[Naturschutz]]. Dennoch genehmigte das Verkehrsministerium [[1936]] zumindest einen Promenadenweg zur Gamsgrube. Der Alpenverein wurde dafür enteignet. Die Vermessung der enteigneten Fläche erfolgte erst nach der Fertigstellung des Weges im Sommer [[1938]]. Sie ergab 11&nbsp;535 Quadratmeter. Das wurde in das Hauptbuch des Grundbuchs eingetragen, aber nicht in den Kataster, der die Basis für das Grundbuch ist. Im Hauptbuch finden sich unter anderem die Fläche und die Besitzer. Im Kataster sieht man die genaue Lage des Grundstücks und die Grenzen.
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* "[[Die Großglockner Hochalpenstraße Erbe und Auftrag]]"
 
* "[[Die Großglockner Hochalpenstraße Erbe und Auftrag]]"
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== Quellen ==
 
* [https://www.sn.at/salzburg/chronik/tauziehen-sepp-forcher-huette-gericht-huettenplan-nationalpark-161105359 www.sn.at], 3. Juli 2024: "Tauziehen um eine Sepp-Forcher-Hütte: Gericht entscheidet über Hüttenplan im Nationalpark", ein Beitrag von [[Anton Kaindl]]
 
* [https://www.sn.at/salzburg/chronik/tauziehen-sepp-forcher-huette-gericht-huettenplan-nationalpark-161105359 www.sn.at], 3. Juli 2024: "Tauziehen um eine Sepp-Forcher-Hütte: Gericht entscheidet über Hüttenplan im Nationalpark", ein Beitrag von [[Anton Kaindl]]
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* Aus dem Artikel "Naturlehrweg Gamsgrube" umkopierte Teile vom Beginn der Rechtsstreitigkeit
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== Einzelnachweis ==
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<references/>
    
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