| | Im Sommer [[2024]] lief mittlerweile bereits zwei Jahren ein Verfahren am Landesgericht Klagenfurt zwischen der Großglockner Hochalpenstraßen AG (Grohag) und dem Dachverband des Österreichischen Alpenvereins (ÖAV). Die Grohag will im Bereich der [[Gamsgrube]], zu der der seit [[2020]] wegen Steinschlaggefahr gesperrte [[Gamsgrubenweg]] führt, eine Schutzhütte bauen. Der Alpenverein ist aus Naturschutzgründen dagegen und hat geklagt. Im Zentrum des Verfahrens steht der Grund, auf dem die Hütte, die den Namen Sepp-Forcher-Hütte bekommen soll, entstehen soll. Sowohl der ÖAV als auch die Grohag erheben einen Besitzanspruch und verweisen auf dementsprechende Eintragungen im Grundbuch. Ende Juni 2024 fand am Gericht die letzte Verhandlung statt. Nun erwarten beide Seiten das Urteil. | | Im Sommer [[2024]] lief mittlerweile bereits zwei Jahren ein Verfahren am Landesgericht Klagenfurt zwischen der Großglockner Hochalpenstraßen AG (Grohag) und dem Dachverband des Österreichischen Alpenvereins (ÖAV). Die Grohag will im Bereich der [[Gamsgrube]], zu der der seit [[2020]] wegen Steinschlaggefahr gesperrte [[Gamsgrubenweg]] führt, eine Schutzhütte bauen. Der Alpenverein ist aus Naturschutzgründen dagegen und hat geklagt. Im Zentrum des Verfahrens steht der Grund, auf dem die Hütte, die den Namen Sepp-Forcher-Hütte bekommen soll, entstehen soll. Sowohl der ÖAV als auch die Grohag erheben einen Besitzanspruch und verweisen auf dementsprechende Eintragungen im Grundbuch. Ende Juni 2024 fand am Gericht die letzte Verhandlung statt. Nun erwarten beide Seiten das Urteil. |
| − | Die Ursprünge des Rechtsstreits reichen bis in die [[1930er]]-Jahre zurück. Unmittelbar nach der [[Eröffnung der Großglockner Hochalpenstraße 1935|Eröffnung]] der [[Großglockner Hochalpenstraße]] [[1935]] hatte ihr Erbauer [[Franz Wallack]] weitere Pläne. Unterstützt wurde er dabei vom Salzburger [[Landeshauptmann]] [[Franz Rehrl]]. Heute endet die [[Gletscherstraße]] zum [[Pasterze]]n[[gletscher]] auf der [[Kaiser-Franz-Josefs-Höhe]]. Wallack plante, die Straße parallel zur Pasterze bis zur Gamsgrube zu verlängern. Von dort sollte eine Seilbahn auf den [[Fuscher-Kar-Kopf]] (3 331 [[m ü. A.]]) gegenüber dem [[Großglockner (Berg)|Großglockner]] gebaut werden. Das löste sofort heftige Proteste aus, unter anderen vom Alpenverein, dem seit [[1918]] der Grund gehörte. Die Kärntner Landesregierung stellte die Gamsgrube in der Folge unter [[Naturschutz]]. Dennoch genehmigte das Verkehrsministerium [[1936]] zumindest einen Promenadenweg zur Gamsgrube. Der Alpenverein wurde dafür enteignet. Die Vermessung der enteigneten Fläche erfolgte erst nach der Fertigstellung des Weges im Sommer [[1938]]. Sie ergab 11 535 Quadratmeter. Das wurde in das Hauptbuch des Grundbuchs eingetragen, aber nicht in den Kataster, der die Basis für das Grundbuch ist. Im Hauptbuch finden sich unter anderem die Fläche und die Besitzer. Im Kataster sieht man die genaue Lage des Grundstücks und die Grenzen. | + | Die Ursprünge des Rechtsstreits reichen bis in die [[1930er]]-Jahre zurück. Unmittelbar nach der [[Eröffnung der Großglockner Hochalpenstraße 1935|Eröffnung]] der [[Großglockner Hochalpenstraße]] [[1935]] hatte ihr Erbauer [[Franz Wallack]] [[Projekte der Großglockner Hochalpenstraßen AG|weitere Pläne]]. Unterstützt wurde er dabei vom Salzburger [[Landeshauptmann]] [[Franz Rehrl]]. Heute endet die [[Gletscherstraße]] zum [[Pasterze]]n[[gletscher]] auf der [[Kaiser-Franz-Josefs-Höhe]]. Wallack plante, die Straße parallel zur Pasterze bis zur Gamsgrube zu verlängern. Von dort sollte eine Seilbahn auf den [[Fuscher-Kar-Kopf]] (3 331 [[m ü. A.]]) gegenüber dem [[Großglockner (Berg)|Großglockner]] gebaut werden. Das löste sofort heftige Proteste aus, unter anderen vom Alpenverein, dem seit [[1918]] der Grund gehörte. Die Kärntner Landesregierung stellte die Gamsgrube in der Folge unter [[Naturschutz]]. Dennoch genehmigte das Verkehrsministerium [[1936]] zumindest einen Promenadenweg zur Gamsgrube. Der Alpenverein wurde dafür enteignet. Die Vermessung der enteigneten Fläche erfolgte erst nach der Fertigstellung des Weges im Sommer [[1938]]. Sie ergab 11 535 Quadratmeter. Das wurde in das Hauptbuch des Grundbuchs eingetragen, aber nicht in den Kataster, der die Basis für das Grundbuch ist. Im Hauptbuch finden sich unter anderem die Fläche und die Besitzer. Im Kataster sieht man die genaue Lage des Grundstücks und die Grenzen. |
| | Die [[Nationalsozialisten]] erteilten den Seilbahnplänen auf den Fuscher-Kar-Kopf eine Absage. Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Krieg]] holte sie Wallack aber wieder aus der Schublade. Er teilte dem ÖAV [[1950]] mit, dass er [[1951]] zu Studienzwecken eine [[Materialseilbahn]] und drei Jahre später eine Personenseilbahn zu bauen gedenke. Der ÖAV protestierte erneut. Wallack fand auch bei den Ländern Kärnten und Salzburg keine Unterstützung mehr. Im Zuge des neuen Anlaufs hatte Wallack, wie vermutet wird, die Vermessung einer durch Grenzsteine markierten Grenzlinie oberhalb des Wegs in Auftrag gegeben, die [[1955]] erfolgte. Es handelte sich um den geplanten Standort der Talstation, wo nun die Hütte Platz finden soll. Bei der Vermessung von 1955 war die enteignete Fläche von 11 535 auf 36 207 Quadratmeter angewachsen. Das wurde dieses Mal in den Kataster eingetragen, aber nicht in das Hauptbuch. Wie die zusätzliche Fläche zum Eigentum der Grohag wurde und wie es zur Vermarkung mit Grundsteinen kam, dazu wurden bisher keine Dokumente in den Archiven gefunden. Das Gericht muss nun entscheiden, welche der sich widersprechenden Eintragungen von 1938 und 1955 richtig ist, und wem die zusätzliche Fläche gehört. Die ursprüngliche Parzelle ist für eine Hütte zu schmal. | | Die [[Nationalsozialisten]] erteilten den Seilbahnplänen auf den Fuscher-Kar-Kopf eine Absage. Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Krieg]] holte sie Wallack aber wieder aus der Schublade. Er teilte dem ÖAV [[1950]] mit, dass er [[1951]] zu Studienzwecken eine [[Materialseilbahn]] und drei Jahre später eine Personenseilbahn zu bauen gedenke. Der ÖAV protestierte erneut. Wallack fand auch bei den Ländern Kärnten und Salzburg keine Unterstützung mehr. Im Zuge des neuen Anlaufs hatte Wallack, wie vermutet wird, die Vermessung einer durch Grenzsteine markierten Grenzlinie oberhalb des Wegs in Auftrag gegeben, die [[1955]] erfolgte. Es handelte sich um den geplanten Standort der Talstation, wo nun die Hütte Platz finden soll. Bei der Vermessung von 1955 war die enteignete Fläche von 11 535 auf 36 207 Quadratmeter angewachsen. Das wurde dieses Mal in den Kataster eingetragen, aber nicht in das Hauptbuch. Wie die zusätzliche Fläche zum Eigentum der Grohag wurde und wie es zur Vermarkung mit Grundsteinen kam, dazu wurden bisher keine Dokumente in den Archiven gefunden. Das Gericht muss nun entscheiden, welche der sich widersprechenden Eintragungen von 1938 und 1955 richtig ist, und wem die zusätzliche Fläche gehört. Die ursprüngliche Parzelle ist für eine Hütte zu schmal. |