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*Hauptaufgabe ist die Vorberatung von Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen
 
*Hauptaufgabe ist die Vorberatung von Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen
 
*Entscheidung über Berufungen gegen Bescheide des Bürgermeisters in Gemeindeabgabesachen
 
*Entscheidung über Berufungen gegen Bescheide des Bürgermeisters in Gemeindeabgabesachen
*Die Einbringung von Rechtsmitteln gegen verwaltungsbehördliche Enscheidungen,  einschließlich von Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof
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*Die Einbringung von Rechtsmitteln gegen verwaltungsbehördliche Entscheidungen,  einschließlich von Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof
 
*Im Falle der Ermächtigung durch die Gemeindevertretung die Vorberatung und Antragstellung anstelle von Ausschüssen und, wenn dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit und der Kostenersparnis gelegen ist, die Beschlussfassung wie ein Ausschuss
 
*Im Falle der Ermächtigung durch die Gemeindevertretung die Vorberatung und Antragstellung anstelle von Ausschüssen und, wenn dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit und der Kostenersparnis gelegen ist, die Beschlussfassung wie ein Ausschuss
  

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