:* Katastralgemeinden neu zu benennen, wenn dies anläßlich der Neuschaffung von Katastralgemeinden oder zur Vermeidung von Verwechslungen notwendig ist (also zieht die Änderung eines Gemeindenamens nur ausnahmsweise die Änderung der Bezeichnung der Katastralgemeinde nach sich). | :* Katastralgemeinden neu zu benennen, wenn dies anläßlich der Neuschaffung von Katastralgemeinden oder zur Vermeidung von Verwechslungen notwendig ist (also zieht die Änderung eines Gemeindenamens nur ausnahmsweise die Änderung der Bezeichnung der Katastralgemeinde nach sich). |