Zur Landeshauptstadt gehören die vorwiegend in den 1930er Jahren eingemeindeten Vorstadtgemeinden, sowie Teile angrenzender, weiterhin selbständiger Gemeinden, die ebenfalls im Zeitraum zwischen den 1930er und 1950er Jahren in die Stadt einbezogen wurden. Diese abgetrennten Gebiete tragen weiterhin den ursprünglichen Katastralgemeindenamen, versehen jedoch zumeist mit der römischen Ziffer II. | Zur Landeshauptstadt gehören die vorwiegend in den 1930er Jahren eingemeindeten Vorstadtgemeinden, sowie Teile angrenzender, weiterhin selbständiger Gemeinden, die ebenfalls im Zeitraum zwischen den 1930er und 1950er Jahren in die Stadt einbezogen wurden. Diese abgetrennten Gebiete tragen weiterhin den ursprünglichen Katastralgemeindenamen, versehen jedoch zumeist mit der römischen Ziffer II. |