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Im Ansatz gut gemeint, aber ich denke, so eine Lizenz ist grenzwertig und anfechtbar. Laut österreichischem Urheberrecht ist jedes Bild an sich bereits urheberrechtlich geschützt, ungeachtet seines ''schöpferischen Wertes''. Dieser ist nur in der Beurteilung bei Schadenersatzansprüchen von Bedeutung.  
 
Im Ansatz gut gemeint, aber ich denke, so eine Lizenz ist grenzwertig und anfechtbar. Laut österreichischem Urheberrecht ist jedes Bild an sich bereits urheberrechtlich geschützt, ungeachtet seines ''schöpferischen Wertes''. Dieser ist nur in der Beurteilung bei Schadenersatzansprüchen von Bedeutung.  
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Damit mit so einer Lizenz arbeiten hieße gegen bestehendes Recht in Österreich zu verstoßen.  
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Mit so einer Lizenz arbeiten hieße gegen bestehendes Recht in Österreich zu verstoßen.  
    
Ein Bild ist grundsätzlich nur dann frei, wenn zwischen Aufnahme des Bildes und Verwendung 70 Jahre verstrichen sind '''und''' und der Urheber ohne Rechtsnachfolger gestorben ist. Denn Rechtsnachfolger könnten Verwertungsrechte besitzen, was gleich einer Genehmigungspflicht zur Veröffentlichung kommt.  
 
Ein Bild ist grundsätzlich nur dann frei, wenn zwischen Aufnahme des Bildes und Verwendung 70 Jahre verstrichen sind '''und''' und der Urheber ohne Rechtsnachfolger gestorben ist. Denn Rechtsnachfolger könnten Verwertungsrechte besitzen, was gleich einer Genehmigungspflicht zur Veröffentlichung kommt.