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== Geschichte ==
 
== Geschichte ==
Das Landhaus war der Sitz der [[Hohe Salzburger Landschaft|drei Landstände]] - der Geistlichen (Prälaten), der Adeligen (Ritter) und der Vertreter der Bürgerschaft aus Städten und Märkten. Das ursprüngliche Landhaus war in der Zeit der [[Fürsterzbischöfe]] nur ein Gebäudeteil des Residenz-Neugebäudes am [[Mozartplatz (Stadt Salzburg)|Mozartplatz]]<ref>[http://www.ubs.sbg.ac.at/sosa/graphiken/G1152III.jpg  www.ubs.sbg.ac.at], siehe "Landhaus" → "V" auf Vergrößerung von ''Ware und eigentliche Abbildung der ertzbischoflichen Residenz Statt Saltzburg''"; Kupferstich von Lucas Schnitzer (Vorlage) und Paulus Fürst (Stecher); Salzburg, um 1669/70; [[Universitätsbibliothek Salzburg]], Grafiksammlung, Sign. G 1152 III</ref>, das wir heute unter der Bezeichnung [[Neue Residenz]] oder [[Salzburg Museum]] kennen. Dort tagten ab [[1620]] die drei Hohen Salzburger Landschaften im [[Neue Residenz#Ständesaal|großen Saal]] im zweiten Obergeschoß, der bis heute den Namen ''Ständesaal'' trägt. Der autoritäre Regierungsstil der Salzburger Erzbischöfe ließ jedoch kaum Mitbestimmung seitens der Landstände zu. Die Vertreter der Gerichtsgemeinden durften zwischen 1473 und 1565 als "stehende Zuhörer" – ohne Sitz und Stimme – an den Landtagen teilnehmen. Sie mussten nicht nur die Kriegssteuern mittragen, sondern stellten mit jedem zehnten Mann auch die Soldaten für die Landesverteidigung, die sogenannte Landfahne. Die Bauern hatte weder Sitz noch Stimme und konnten sich im [[Erzbischof als Landesherr oder Grundherr#Erzstift|Erzstift]] den Status eines  ''vierten'' Standes auch durch den [[Salzburger Bauernaufstände im 16. Jahrhundert|Bauernkrieg]] von [[1525]]/[[1526|26]] nicht erkämpfen.<ref>[http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45092 Historisches Lexikon Bayerns; Landstände des Erzstifts Salzburg; Dr. [[Friederike Zaisberger]]]</ref>
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Das Landhaus war der Sitz der [[Hohe Salzburger Landschaft|drei Landstände]] - der Geistlichen (Prälaten), der Adeligen (Ritter) und der Vertreter der Bürgerschaft aus Städten und Märkten. Das ursprüngliche Landhaus war in der Zeit der [[Fürsterzbischöfe]] nur ein Gebäudeteil des Residenz-Neugebäudes am [[Mozartplatz (Stadt Salzburg)|Mozartplatz]]<ref>[http://www.ubs.sbg.ac.at/sosa/graphiken/G1152III.jpg  www.ubs.sbg.ac.at], siehe "Landhaus" → "V" auf Vergrößerung von ''Ware und eigentliche Abbildung der ertzbischoflichen Residenz Statt Saltzburg''"; Kupferstich von Lucas Schnitzer (Vorlage) und Paulus Fürst (Stecher); Salzburg, um 1669/70; [[Universitätsbibliothek Salzburg]], Grafiksammlung, Sign. G 1152 III</ref>, das wir heute unter der Bezeichnung [[Neue Residenz]] oder [[Salzburg Museum]] kennen. Dort tagten ab [[1620]] die drei Hohen Salzburger Landschaften im [[Neue Residenz#Ständesaal|großen Saal]] im zweiten Obergeschoß, der bis heute den Namen ''Ständesaal'' trägt. Der autoritäre Regierungsstil der Salzburger Erzbischöfe ließ jedoch kaum Mitbestimmung seitens der Landstände zu. Die Vertreter der Gerichtsgemeinden durften zwischen 1473 und 1565 als "stehende Zuhörer" – ohne Sitz und Stimme – an den Landtagen teilnehmen. Sie mussten nicht nur die Kriegssteuern mittragen, sondern stellten mit jedem zehnten Mann auch die Soldaten für die Landesverteidigung, die sogenannte Landfahne. Die Bauern hatte weder Sitz noch Stimme und konnten sich im [[Erzbischof als Landesherr oder Grundherr#Erzstift|Erzstift]] den Status eines  ''vierten'' Standes auch durch den [[Salzburger Bauernaufstände|Bauernkrieg]] von [[1525]]/[[1526|26]] nicht erkämpfen.<ref>[http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45092 Historisches Lexikon Bayerns; Landstände des Erzstifts Salzburg; Dr. [[Friederike Zaisberger]]]</ref>
    
Ein eigenes Landhaus existierte genau genommen auch damals noch nicht.
 
Ein eigenes Landhaus existierte genau genommen auch damals noch nicht.