| | Als wieder geordnete Zeiten in unser Land einzogen, begann man sich für das Schicksal des Verschwundenen zu interessieren. Verschiedene Gerüchte gerieten in Umlauf. | | Als wieder geordnete Zeiten in unser Land einzogen, begann man sich für das Schicksal des Verschwundenen zu interessieren. Verschiedene Gerüchte gerieten in Umlauf. |
| − | Der Bruder des Opfers, Friedrich Göttlich (* [[1. Oktober]] [[1918]] in Lend)<ref name="Taufbuch der Pfarre Lend, Band 7, S. 7">[https://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/salzburg/lend/TFBVII/?pg=10 Taufbuch der Pfarre Lend, Band 7, S. 7]</ref>, seines Zeichens Lehrer, selbst Schwerinvalide sagte im Zug zu Bekannten und anderen Mitfahrern, dass der [[Nationalratsabgeordneter|Nationalratsabgeordnete]] [[Josef Voithofer]] ''"zumindest Mitwisser, wenn nicht Anstifter des Mordes"'' an seinem Bruder sei. Daraufhin wurde gegen Göttlich das Strafverfahren wegen des Verbrechens der Verleumdung eingeleitet. | + | Der Bruder des Opfers, Friedrich Göttlich (* [[1. Oktober]] [[1918]] in Lend)<ref name="Taufbuch der Pfarre Lend, Band 7, S. 7">[https://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/salzburg/lend/TFBVII/?pg=10 Taufbuch der Pfarre Lend, Band 7, S. 7]</ref>, seines Zeichens Lehrer, selbst Schwerinvalide sagte im Zug zu Bekannten und anderen Mitfahrern, dass der [[Nationalratsabgeordneter|Nationalratsabgeordnete]] [[Josef Voithofer (Nationalratsabgeordneter)|Josef Voithofer]] ''"zumindest Mitwisser, wenn nicht Anstifter des Mordes"'' an seinem Bruder sei. Daraufhin wurde gegen Göttlich das Strafverfahren wegen des Verbrechens der Verleumdung eingeleitet. |
| | Das Beweisverfahren ergab eindeutig, dass NR Voithofer alles erdenklich Mögliche unternommen hatte, um durch die zuständigen Behörden den mysteriösen Fall aufklären zu lassen. Andererseits konnte das Gericht aber nicht zur Erkenntnis gelangen, dass der Angeklagte Friedrich Göttlich wider besseres Wissen seine Beschuldigungen gegen den Abgeordneten erhebt. Der Senat hat Friedrich Göttlich von der Verleumdung freigesprochen. | | Das Beweisverfahren ergab eindeutig, dass NR Voithofer alles erdenklich Mögliche unternommen hatte, um durch die zuständigen Behörden den mysteriösen Fall aufklären zu lassen. Andererseits konnte das Gericht aber nicht zur Erkenntnis gelangen, dass der Angeklagte Friedrich Göttlich wider besseres Wissen seine Beschuldigungen gegen den Abgeordneten erhebt. Der Senat hat Friedrich Göttlich von der Verleumdung freigesprochen. |