Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Textersetzung - „u.a.“ durch „u. a.“
Zeile 5: Zeile 5:  
Der Landesschulrat bestand nach dem ''Bundes-Schulaufsichtsgesetz von [[1962]]'' aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates. Präsident des Landesschulrates war hiebei immer der [[Landeshauptmann]], der aber einen Amtsführenden Präsidenten bestellte.
 
Der Landesschulrat bestand nach dem ''Bundes-Schulaufsichtsgesetz von [[1962]]'' aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates. Präsident des Landesschulrates war hiebei immer der [[Landeshauptmann]], der aber einen Amtsführenden Präsidenten bestellte.
   −
Das Kollegium des Landesschulrates setzte sich aus Mitgliedern mit beschließender Stimme (Eltern, Lehrer und Sonstige; entsprechend dem Stärkeverhältnis der Parteien im [[Salzburger Landtag]]) sowie mit beratender Stimme (Kirchen, [[Kammern]], [[Landesschülervertretung]]) zusammen und befasste sich u.a. mit Verordnungen, Erlässen, der Erarbeitung von Personalvorschlägen für Stellenbesetzungen sowie Empfehlungen für Schulversuche.
+
Das Kollegium des Landesschulrates setzte sich aus Mitgliedern mit beschließender Stimme (Eltern, Lehrer und Sonstige; entsprechend dem Stärkeverhältnis der Parteien im [[Salzburger Landtag]]) sowie mit beratender Stimme (Kirchen, [[Kammern]], [[Landesschülervertretung]]) zusammen und befasste sich u. a. mit Verordnungen, Erlässen, der Erarbeitung von Personalvorschlägen für Stellenbesetzungen sowie Empfehlungen für Schulversuche.
    
==Servicestellen==
 
==Servicestellen==

Navigationsmenü