Am [[20. Oktober]] [[1908]] fasste der [[Landtag]] den Beschluss zur Gründung einer ''Landes-Hypothekenanstalt''. Gemäß ihrer Satzung hatte die Landes-Hypothekenanstalt die Aufgabe, den ländlichen und städtischen Grundkredit sowie den Kommunalkredit zu fördern, also neben Einzelpersonen auch Gemeinden zu finanzieren, damit diese Schulen, Krankenhäuser, Elektrizitätswerke, Brücken usw. – also Bauten, die im öffentlichen Interesse liegen – errichten können. Das besondere Merkmal der Landes-Hypothekenanstalt war ihr gemeinnütziger Charakter, die Erzielung von Gewinnen stellte nicht den Hauptzweck ihrer Geschäftstätigkeit dar. | Am [[20. Oktober]] [[1908]] fasste der [[Landtag]] den Beschluss zur Gründung einer ''Landes-Hypothekenanstalt''. Gemäß ihrer Satzung hatte die Landes-Hypothekenanstalt die Aufgabe, den ländlichen und städtischen Grundkredit sowie den Kommunalkredit zu fördern, also neben Einzelpersonen auch Gemeinden zu finanzieren, damit diese Schulen, Krankenhäuser, Elektrizitätswerke, Brücken usw. – also Bauten, die im öffentlichen Interesse liegen – errichten können. Das besondere Merkmal der Landes-Hypothekenanstalt war ihr gemeinnütziger Charakter, die Erzielung von Gewinnen stellte nicht den Hauptzweck ihrer Geschäftstätigkeit dar. |