Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
1.621 Bytes hinzugefügt ,  16:53, 20. Sep. 2011
→‎Skurriles rund um die Poller: ergänzt mit erstem Urteil
Zeile 56: Zeile 56:  
===  Zufahrtsgenehmigungen werden gefälscht ===
 
===  Zufahrtsgenehmigungen werden gefälscht ===
 
Wie tief der Stachel bei manchen Autofahrern sitzen muss, nicht mehr in gewohnt freier Art in die Innenstadt fahren können, zeigt sich auch darin, dass Zufahrtsgenehmigungen gefälscht werden. Diese werden dann zusammen mit von Freunden "ausgeliehenen" Fernbedienungen zur widerrechtlichen Einfahrt genutzt. Wer erwischt wird, wird allerdings angezeigt.
 
Wie tief der Stachel bei manchen Autofahrern sitzen muss, nicht mehr in gewohnt freier Art in die Innenstadt fahren können, zeigt sich auch darin, dass Zufahrtsgenehmigungen gefälscht werden. Diese werden dann zusammen mit von Freunden "ausgeliehenen" Fernbedienungen zur widerrechtlichen Einfahrt genutzt. Wer erwischt wird, wird allerdings angezeigt.
 +
 +
=== Klage abgewiesen ===
 +
Erstmals hat am [[20. September]] [[2011]] ein Salzburger Gericht in einem Prozess  inhaltlich über die Klage wegen eines Poller-Unfalles in der Salzburger  Altstadt entschieden. Die Klage eines Salzburger Taxiunternehmens wurde  abgewiesen. am 18. September 2010 war eine  Taxifahrerin mit einen der  Begrenzungspfeiler am [[Mozartplatz]] touchiert. Nach Ansicht des Taxiunternehmen habe der Poller nicht richtig funktioniert. Die 650 Euro Selbstbehalt aus der Kasko-Versicherung und  Verdienstentgang wurden Gegenstand einer Klage.
 +
 +
In seinem mündlichen Urteil erklärte nun Richter Karl Sonnleitner des [[Bezirksgericht Salzburg|Bezirksgerichtes Salzburg]], dass kein Defekt an  dem Poller vorgelegen habe. Sie hätte die Fernbedienung gedrückt und gewartet, bis der Poller im  Boden versenkt war erklärte die Taxilenkerin gegenüber dem Gericht. Just in dem Moment, in dem sie dann über den Poller fuhr, sie dieser nach oben gegangen und habe das Auto beschädigt. Doch ein Sachverständiger kam zum Ergebnis, dass sich die Lenkerin  nicht vorschriftsmäßig verhalten und noch bei Rotlicht losgefahren war. Nicht ein auffahrender, sondern der sich im Senken befindliche Poller habe die Kratz- und  Schleifspuren am Wagen des Taxiunternehmens verursacht. Somit liegt auch  kein  schuldhaftes Verhalten der Stadt als Besitzerin des Pollers festgestellt  worden sei. Daher könne auch keine privatrechtliche Haftung geltend gemacht  werden. Die Entscheidung des  Gerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig<ref>Quelle www.salzburg.com online Nachricht am 20. September 2011</ref>.
    
==Umfrage der Salzburger Nachrichten August 2010==
 
==Umfrage der Salzburger Nachrichten August 2010==

Navigationsmenü