| − | Unter '''Stuhllösung''' wurde früher in manchen Pfarren des [[Flachgau]]es und das [[Salzkammergut]]es die Gebühr zur Benutzung der Kirchenstühle verstanden. Dafür wurde von der Pfarre das Recht eingeräumt, an den verwendeten Kirchenstühlen Namenschilder anzubringen. Bis in die ersten 1960er Jahre wurde z. B. in Thalgau dise Gebühr noch eingehoben, dazu wurde von der Kanzel aus verkündet, welche Ortschaft gerade für die Zahlung sn der Reihe war. Es konnte passieren, dass ortsfremde Kirchenbesucher von "Stuhlbesitzern" auf das Vorrecht eines bestimmten Stuhlplatzes hingewiesen und abgedrängt wurden. | + | Unter '''Stuhllösung''' wurde früher in manchen Pfarren des [[Flachgau]]es und das [[Salzkammergut]]es die Gebühr zur Benutzung der Kirchenstühle verstanden. Dafür wurde von der Pfarre das Recht eingeräumt, an den verwendeten Kirchenstühlen Namenschilder anzubringen. Bis in die ersten 1960er Jahre wurde z. B. in Thalgau diese Gebühr noch eingehoben, dazu wurde von der Kanzel aus verkündet, welche Ortschaft gerade für die Zahlung sn der Reihe war. Es konnte passieren, dass ortsfremde Kirchenbesucher von "Stuhlbesitzern" auf das Vorrecht eines bestimmten Stuhlplatzes hingewiesen und abgedrängt wurden. |