| | Mit der zunehmenden Verbreitung der Elektroroller steigt auch die Zahl der Unfälle. Erst seit [[2023]] werden in der Unfallstatistik ''[[E-Bike]]s'' und ''E-Scooter'' getrennt erfasst. Im Jahr [[2021]] waren in Salzburg laut [[ÖAMTC]] an 23,5 Prozent aller Fahrradunfälle mit Personenschaden Lenker von ''E-Bikes'' oder ''E-Scootern'' beteiligt. Vier Menschen kamen bei Radunfällen ums Leben, drei davon waren mit dem ''E-Bike'' oder dem ''E-Scooter'' unterwegs. | | Mit der zunehmenden Verbreitung der Elektroroller steigt auch die Zahl der Unfälle. Erst seit [[2023]] werden in der Unfallstatistik ''[[E-Bike]]s'' und ''E-Scooter'' getrennt erfasst. Im Jahr [[2021]] waren in Salzburg laut [[ÖAMTC]] an 23,5 Prozent aller Fahrradunfälle mit Personenschaden Lenker von ''E-Bikes'' oder ''E-Scootern'' beteiligt. Vier Menschen kamen bei Radunfällen ums Leben, drei davon waren mit dem ''E-Bike'' oder dem ''E-Scooter'' unterwegs. |
| − | Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) präsentierte Ende April 2023 in Wien das Ergebnis einer neuen Studie zu ''E-Scootern''. "Hauptursache für Unfälle ist die Fehleinschätzung der Bodenbeschaffenheit, gefolgt von der Fehleinschätzung der Situation und Geschwindigkeit sowie Unachtsamkeit und Ablenkung, etwa durch Telefonieren oder Musikhören", sagt Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV. Oft würden sich die Fahrer zu schnell einer Kreuzung nähern. Im Vorjahr seien in Österreich 36 00 ''E-Scooter''-Fahrer so schwer verletzt worden, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. "Das sind drei Mal so viele wie 2019." Zwei Drittel der Unfälle seien Alleinunfälle. 70 Prozent der Fahrer seien jünger als 40 Jahre. 73 Prozent seien männlich. | + | Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) präsentierte Ende April 2023 in Wien das Ergebnis einer neuen Studie zu ''E-Scootern''. "Hauptursache für Unfälle ist die Fehleinschätzung der Bodenbeschaffenheit, gefolgt von der Fehleinschätzung der Situation und Geschwindigkeit sowie Unachtsamkeit und Ablenkung, etwa durch Telefonieren oder Musikhören", sagt Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV. Oft würden sich die Fahrer zu schnell einer Kreuzung nähern. Im Vorjahr seien in Österreich 3 600 ''E-Scooter''-Fahrer so schwer verletzt worden, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. "Das sind drei Mal so viele wie 2019." Zwei Drittel der Unfälle seien Alleinunfälle. 70 Prozent der Fahrer seien jünger als 40 Jahre. 73 Prozent seien männlich. |
| | "Grundsätzlich gelten für ''E-Scooter'' mit maximal 600 Watt Leistung und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h dieselben Regeln wie für Radfahrer", sagt Christina Holzer-Weiß, Leiterin der Rechtsabteilung beim ÖAMTC Salzburg. E-Scooter müssen auf Radwegen fahren, wenn Benützungspflicht besteht. Ansonsten dürfen sie auch auf der Straße fahren. Sollte dort ein Mehrzweckstreifen vorhanden sein, muss er verwendet werden. "Das Befahren von Gehwegen und Gehsteigen ist verboten." Dennoch fahren dort laut Robatsch 15 Prozent der ''E-Scooter''-Fahrer. Kinder müssen mindestens zwölf Jahre alt sein, um einen ''E-Scooter'' fahren zu dürfen bzw. neun oder zehn Jahre alt, falls sie einen Fahrradführerschein gemacht haben. Bei jüngeren Kindern muss auf einem eigenen ''Scooter'' eine Begleitperson dabei sein, die mindestens 16 Jahre alt ist. Kinder unter zwölf Jahren müssen einen Helm tragen. Zwölf Jahre sei viel zu früh, meint Robatsch. In Deutschland dürfen Jugendliche erst ab 14 Jahren allein fahren. Außerdem gilt für ''E-Scooter'' in [[Deutschland]] eine Versicherungspflicht. Der ÖAMTC rät daher davon ab, mit einem ''E-Scooter'' von Salzburg etwa über die Grenze nach [[Freilassing]] hinüber zu fahren. | | "Grundsätzlich gelten für ''E-Scooter'' mit maximal 600 Watt Leistung und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h dieselben Regeln wie für Radfahrer", sagt Christina Holzer-Weiß, Leiterin der Rechtsabteilung beim ÖAMTC Salzburg. E-Scooter müssen auf Radwegen fahren, wenn Benützungspflicht besteht. Ansonsten dürfen sie auch auf der Straße fahren. Sollte dort ein Mehrzweckstreifen vorhanden sein, muss er verwendet werden. "Das Befahren von Gehwegen und Gehsteigen ist verboten." Dennoch fahren dort laut Robatsch 15 Prozent der ''E-Scooter''-Fahrer. Kinder müssen mindestens zwölf Jahre alt sein, um einen ''E-Scooter'' fahren zu dürfen bzw. neun oder zehn Jahre alt, falls sie einen Fahrradführerschein gemacht haben. Bei jüngeren Kindern muss auf einem eigenen ''Scooter'' eine Begleitperson dabei sein, die mindestens 16 Jahre alt ist. Kinder unter zwölf Jahren müssen einen Helm tragen. Zwölf Jahre sei viel zu früh, meint Robatsch. In Deutschland dürfen Jugendliche erst ab 14 Jahren allein fahren. Außerdem gilt für ''E-Scooter'' in [[Deutschland]] eine Versicherungspflicht. Der ÖAMTC rät daher davon ab, mit einem ''E-Scooter'' von Salzburg etwa über die Grenze nach [[Freilassing]] hinüber zu fahren. |