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| | Mit drastischen Sanktionen im Salzburger Grundverkehrsgesetz wollte der Landtag die Zweitwohnungsflut eindämmen. | | Mit drastischen Sanktionen im Salzburger Grundverkehrsgesetz wollte der Landtag die Zweitwohnungsflut eindämmen. |
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| − | Wer seit 2012 eine Wohnung lediglich "''am Wochenende, im Urlaub oder in der Freizeit''” nutzt, muss mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro und im Wiederholungsfall mit Zwangsversteigerung rechnen. Schon seit 2009 ist die Vermietung von Domizilen in Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen an Urlaubern untersagt. Das betrifft auch viele Wohnungen in der Stadt Salzburg, die auf Internetportalen angeboten werden. | + | Wer seit 2012 eine Wohnung lediglich "''am Wochenende, im Urlaub oder in der Freizeit''" nutzt, muss mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro und im Wiederholungsfall mit Zwangsversteigerung rechnen. Schon seit 2009 ist die Vermietung von Domizilen in Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen an Urlaubern untersagt. Das betrifft auch viele Wohnungen in der Stadt Salzburg, die auf Internetportalen angeboten werden. |
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| | == Sanktionen in der Stadt Salzburg == | | == Sanktionen in der Stadt Salzburg == |
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| | Wenig Verständnis bringt Leiter des Baurechtsamts der Stadt Salzburg [[Felix Holzmannhofer]] für Beschwerden aus den touristischen Luxusorten auf. Sein Amt vollziehe seit 2015 das Gesetz und ihre Erfahrung zeigt, dass diese Tätigkeit präventiv wirkt. Das Amt hat in diesen drei Jahren rund 90 Verwaltungsstraffahren wegen illegaler Zweitwohnungsnutzung und 45 Verfahren wegen unerlaubter touristischer Vermietung angezeigt. | | Wenig Verständnis bringt Leiter des Baurechtsamts der Stadt Salzburg [[Felix Holzmannhofer]] für Beschwerden aus den touristischen Luxusorten auf. Sein Amt vollziehe seit 2015 das Gesetz und ihre Erfahrung zeigt, dass diese Tätigkeit präventiv wirkt. Das Amt hat in diesen drei Jahren rund 90 Verwaltungsstraffahren wegen illegaler Zweitwohnungsnutzung und 45 Verfahren wegen unerlaubter touristischer Vermietung angezeigt. |
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| − | Die Amtsorgane wurden vom [[Landtag]] mittels Dienstausweises ermächtigt, "''Objekte zu betreten und erforderliche Auskünfte zu erlangen.''” Dass man unangemeldet, auch abends und am Wochenende komme, sei wohl klar. Aufnahmen von Anwesenden und von der Wohnung dienten der Sachverhaltsklärung. | + | Die Amtsorgane wurden vom [[Landtag]] mittels Dienstausweises ermächtigt, "''Objekte zu betreten und erforderliche Auskünfte zu erlangen.''" Dass man unangemeldet, auch abends und am Wochenende komme, sei wohl klar. Aufnahmen von Anwesenden und von der Wohnung dienten der Sachverhaltsklärung. |
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| | == Was bewirken diese Kontrollen? == | | == Was bewirken diese Kontrollen? == |
| − | Ziel der 2012 beschlossenen Änderung ist, dass die Wohnungen einer sozialen Nutzung zugeführt werden sollen. Wie sich bisher zeigte, lassen einige Besitzer die Wohnung leerstehen, andere vermieten sie. Beim Land als Oberbehörde liegen "''keine zehn rechtskräftig abgeschlossenen Straverfahren''” vor, erläutert der zuständige Jurist Silverius Zraunig. Schon der Nachweis einer unerlaubten Nutzung sei schwierig, Zwangsenteignungen, wie die Politik sich das vorstelle, noch mehr. | + | Ziel der 2012 beschlossenen Änderung ist, dass die Wohnungen einer sozialen Nutzung zugeführt werden sollen. Wie sich bisher zeigte, lassen einige Besitzer die Wohnung leerstehen, andere vermieten sie. Beim Land als Oberbehörde liegen "''keine zehn rechtskräftig abgeschlossenen Straverfahren''" vor, erläutert der zuständige Jurist Silverius Zraunig. Schon der Nachweis einer unerlaubten Nutzung sei schwierig, Zwangsenteignungen, wie die Politik sich das vorstelle, noch mehr. |
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| | So deklarierte sich ein Feriengast in [[Maria Alm am Steinernen Meer]] ganz offen: Ja, er käme zu Silvester zum Skifahren, aber er habe auch den Laptop dabei, mit dem er arbeite. Damit gewann er vor dem Landesverwaltungsgericht. | | So deklarierte sich ein Feriengast in [[Maria Alm am Steinernen Meer]] ganz offen: Ja, er käme zu Silvester zum Skifahren, aber er habe auch den Laptop dabei, mit dem er arbeite. Damit gewann er vor dem Landesverwaltungsgericht. |