| | Das Urteil des OGH in diesem Fall gegen die arme Frau, die schwere Verletzungen erlitten hat, ist einfach ja fast schon lächerlich. Zuschauer sind und bleiben Zuschauer, keine Teilnehmer an einem "Schauspiel". --[[Benutzer:Andrea1984|Andrea]] ([[Benutzer Diskussion:Andrea1984|Diskussion]]) 12:51, 23. Nov. 2016 (CET) | | Das Urteil des OGH in diesem Fall gegen die arme Frau, die schwere Verletzungen erlitten hat, ist einfach ja fast schon lächerlich. Zuschauer sind und bleiben Zuschauer, keine Teilnehmer an einem "Schauspiel". --[[Benutzer:Andrea1984|Andrea]] ([[Benutzer Diskussion:Andrea1984|Diskussion]]) 12:51, 23. Nov. 2016 (CET) |
| − | :Liebe Andrea, ''An den Umzug der Passen durch die Marktstraße schloss der sogenannte „Freilauf" an, bei dem sich die teilnehmenden Krampusse unter die Zuschauer mischten.'' steht in der Urteilsbegründung. Und daher war die Verletzte nicht Zuschauer sondern Teilnehmer. [https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20090317_OGH0002_0100OB00015_08S0000_000 Urteil zum Nachlesen] erklärt gerne --[[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Krackowizer|Diskussion]]) 13:18, 23. Nov. 2016 (CET) | + | :Liebe Andrea, ''An den Umzug der Passen durch die Marktstraße schloss der sogenannte "Freilauf" an, bei dem sich die teilnehmenden Krampusse unter die Zuschauer mischten.'' steht in der Urteilsbegründung. Und daher war die Verletzte nicht Zuschauer sondern Teilnehmer. [https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20090317_OGH0002_0100OB00015_08S0000_000 Urteil zum Nachlesen] erklärt gerne --[[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Krackowizer|Diskussion]]) 13:18, 23. Nov. 2016 (CET) |
| | Achso ist das gewesen. Nun denn. Trotzdem tut mir die Frau irgendwie leid. Das mit dem "Freilauf" ist ein totales Risiko, dass auch viele Unbeteiligte verletzt werden können. In dem Dorf, in welchem ich aufgewachsen bin und den Krampuslauf/Perchtenlauf (wie auch immer) angeschaut habe, ist nur selten etwas passiert: Absperrungen und Sicherheitskräften sei dank. --[[Benutzer:Andrea1984|Andrea]] ([[Benutzer Diskussion:Andrea1984|Diskussion]]) 14:02, 23. Nov. 2016 (CET) | | Achso ist das gewesen. Nun denn. Trotzdem tut mir die Frau irgendwie leid. Das mit dem "Freilauf" ist ein totales Risiko, dass auch viele Unbeteiligte verletzt werden können. In dem Dorf, in welchem ich aufgewachsen bin und den Krampuslauf/Perchtenlauf (wie auch immer) angeschaut habe, ist nur selten etwas passiert: Absperrungen und Sicherheitskräften sei dank. --[[Benutzer:Andrea1984|Andrea]] ([[Benutzer Diskussion:Andrea1984|Diskussion]]) 14:02, 23. Nov. 2016 (CET) |
| | :: Lieber Andrea, fair oder unfair sind soziale Wertungen, die mit rechtlich Kriterien, die Interessen von zwei Kontrahenten wechselseitig abwägen, zwangsläufig in Konflikt geraten. Ich erkläre es Dir ganz einfach. Körperverletzung ist und bleibt strafrechtlich eine durch den Staat zu sanktionierende Tat. Ein individueller Täter ist dafür verantwortlich, zivil- und strafrechtlich. Jedoch, wer sich (als Dritter) in eine gefahrengeneigte Situation selbst hin begibt, der muss auch in Kauf nehmen, dass er dort zu einem zivilrechtlich von ihm selbst zu tragenden Sach- oder Personenschaden kommen kann. Ein Veranstalter kann nicht für jedes Geschehen, insbesondere in chaotischen Menschenansammlungen, in die Pflicht genommen werden, wenn er allgemeine Verkehrssicherungspflichten eingehalten hat. Es bleibt eben auch eine Eigenverantwortung, dh auch die Bereitschaft selbst das Risiko zu tragen, wenn es (im wortwörtlichen Sinne) einmal schlagend wird. Anonymer Nutzer 16:11, 23. Nov. 2016 (CET) | | :: Lieber Andrea, fair oder unfair sind soziale Wertungen, die mit rechtlich Kriterien, die Interessen von zwei Kontrahenten wechselseitig abwägen, zwangsläufig in Konflikt geraten. Ich erkläre es Dir ganz einfach. Körperverletzung ist und bleibt strafrechtlich eine durch den Staat zu sanktionierende Tat. Ein individueller Täter ist dafür verantwortlich, zivil- und strafrechtlich. Jedoch, wer sich (als Dritter) in eine gefahrengeneigte Situation selbst hin begibt, der muss auch in Kauf nehmen, dass er dort zu einem zivilrechtlich von ihm selbst zu tragenden Sach- oder Personenschaden kommen kann. Ein Veranstalter kann nicht für jedes Geschehen, insbesondere in chaotischen Menschenansammlungen, in die Pflicht genommen werden, wenn er allgemeine Verkehrssicherungspflichten eingehalten hat. Es bleibt eben auch eine Eigenverantwortung, dh auch die Bereitschaft selbst das Risiko zu tragen, wenn es (im wortwörtlichen Sinne) einmal schlagend wird. Anonymer Nutzer 16:11, 23. Nov. 2016 (CET) |