Der Salzburger Festspielfonds ersetzte die [[Salzburger Festspielhaus-Gemeinde]].
Der Salzburger Festspielfonds ersetzte die [[Salzburger Festspielhaus-Gemeinde]].
−
Er wurde durch das Bundesgesetz vom [[12. Juli]] [[1950]] über die Errichtung eines "Salzburger Festspielfonds“, BGBl. Nr. 147/1950 (Festspielfondsgesetz) gegründet.
+
Er wurde durch das Bundesgesetz vom [[12. Juli]] [[1950]] über die Errichtung eines "Salzburger Festspielfonds", BGBl. Nr. 147/1950 (Festspielfondsgesetz) gegründet.
Er besitzt Rechtspersönlichkeit, ist also eine selbständige juristische Person.
Er besitzt Rechtspersönlichkeit, ist also eine selbständige juristische Person.
Zeile 93:
Zeile 93:
==Quellen ==
==Quellen ==
−
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009218 Bundesgesetz vom 12. Juli 1950 über die Errichtung eines "Salzburger Festspielfonds“, BGBl. Nr. 147/1950, in der geltenden Fassung]
+
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009218 Bundesgesetz vom 12. Juli 1950 über die Errichtung eines "Salzburger Festspielfonds", BGBl. Nr. 147/1950, in der geltenden Fassung]
−
* [http://www.salzburgerfestspiele.at/dieinstitution/ "Die Institution“ auf der Homepage des Salzburger Festspielfonds]
+
* [http://www.salzburgerfestspiele.at/dieinstitution/ "Die Institution" auf der Homepage des Salzburger Festspielfonds]