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| | Die Aufnahme in das Domkapitel geschah durch Wahl, wobei Stimmenmehrheit entschied. | | Die Aufnahme in das Domkapitel geschah durch Wahl, wobei Stimmenmehrheit entschied. |
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| − | Als Aufnahmevoraussetzung war spätestens seit Martins V. Statutenbestätigung von 1427 die zumindest ritterliche Geburt erforderlich: Die Kapitulare mussten von "Grafen, Freiherrn, Rittern und edlen Knechten“ abstammen. Nur im [[14. Jahrhundert]] wurden noch zwei gelehrte Bürger aufgenommen. | + | Als Aufnahmevoraussetzung war spätestens seit Martins V. Statutenbestätigung von 1427 die zumindest ritterliche Geburt erforderlich: Die Kapitulare mussten von "Grafen, Freiherrn, Rittern und edlen Knechten" abstammen. Nur im [[14. Jahrhundert]] wurden noch zwei gelehrte Bürger aufgenommen. |
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| | Die Aufnahme als vollberechtigtes Mitglied konnte nur nach der Priesterweihe erfolgen. | | Die Aufnahme als vollberechtigtes Mitglied konnte nur nach der Priesterweihe erfolgen. |
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| | Ab [[1610]] waren die nun ständig aus dem Domkapitel ernannten [[Bischöfe von Chiemsee]] zugleich Weihbischöfe von Salzburg. | | Ab [[1610]] waren die nun ständig aus dem Domkapitel ernannten [[Bischöfe von Chiemsee]] zugleich Weihbischöfe von Salzburg. |
| | ====Persönliche Zusammensetzung des Kapitels==== | | ====Persönliche Zusammensetzung des Kapitels==== |
| − | Die Herkunftsorte der Domherren umfassen die katholischen Gegenden des [[Reich#Heiliges Römisches Reich|Reich]]es, besonders jedoch den süddeutschen Raum. [[Tirol]] ist stark vertreten, einheimische Familien jedoch nur in geringem Ausmaß, besonders wenn man die von den Erzbischöfen, die selbst fast durchwegs auswärtiger Herkunft waren, ins Land gebrachten Angehörigen ihrer Herkunftsfamilien (siehe den Artikel "[[Nepotismus im Fürsterzbistum Salzburg]]“) außer Betracht lässt. | + | Die Herkunftsorte der Domherren umfassen die katholischen Gegenden des [[Reich#Heiliges Römisches Reich|Reich]]es, besonders jedoch den süddeutschen Raum. [[Tirol]] ist stark vertreten, einheimische Familien jedoch nur in geringem Ausmaß, besonders wenn man die von den Erzbischöfen, die selbst fast durchwegs auswärtiger Herkunft waren, ins Land gebrachten Angehörigen ihrer Herkunftsfamilien (siehe den Artikel "[[Nepotismus im Fürsterzbistum Salzburg]]") außer Betracht lässt. |
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| | Siehe auch den Artikel "[[Salzburger Domherren]]". | | Siehe auch den Artikel "[[Salzburger Domherren]]". |
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| | * Prälat Dr. [[Hans-Walter Vavrovsky]], emerierter Rektor von [[Bildungshaus St. Virgil|St. Virgil]] | | * Prälat Dr. [[Hans-Walter Vavrovsky]], emerierter Rektor von [[Bildungshaus St. Virgil|St. Virgil]] |
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| − | Die Würde eines "Ehrendomherrn“ haben Prälat Prof. MMag. Dr. [[Gerhard Holotik]] und Univ.-Prof. Dr. [[Johann Hirnsperger]]<ref name="VBl1022"/> inne. | + | Die Würde eines "Ehrendomherrn" haben Prälat Prof. MMag. Dr. [[Gerhard Holotik]] und Univ.-Prof. Dr. [[Johann Hirnsperger]]<ref name="VBl1022"/> inne. |
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| | == Quellen == | | == Quellen == |