Muscheln unterliegen dem [[Fischerei#Fischereigesetz|Salzburger Fischereigesetz]], die als "heimisch“ geltenden sind aber nach den geltenden Schonbestimmungen ganzjährig geschont.
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Muscheln unterliegen dem [[Fischerei#Fischereigesetz|Salzburger Fischereigesetz]], die als "heimisch" geltenden sind aber nach den geltenden Schonbestimmungen ganzjährig geschont.