Eine Landeshauptmannschaft existierte in den österreichischen (Bundes-)Ländern von [[1934]] bis [[1939]], daher auch in Salzburg bis zum Zeitpunkt der Überleitung des [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]] in den [[Reichsgau Salzburg]] und damit auch der Überleitung der Landeshauptmannschaft Salzburg in eine Reichsstatthalterei. Der Funktion des [[Landesamtsdirektor]]s entsprach in dieser Zeit die des ''Regierungsdirektors''. | Eine Landeshauptmannschaft existierte in den österreichischen (Bundes-)Ländern von [[1934]] bis [[1939]], daher auch in Salzburg bis zum Zeitpunkt der Überleitung des [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]] in den [[Reichsgau Salzburg]] und damit auch der Überleitung der Landeshauptmannschaft Salzburg in eine Reichsstatthalterei. Der Funktion des [[Landesamtsdirektor]]s entsprach in dieser Zeit die des ''Regierungsdirektors''. |