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Die '''Landeshauptmannschaft in Salzburg''' war nach der "[[ständestaat]]lichen“ ''Verfassung 1934'' die Entsprechung des [[Amt der Salzburger Landesregierung|Amtes der Salzburger Landesregierung]], wie es vorher seit dem Jahr [[1925]] bestanden hatte.
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Die '''Landeshauptmannschaft in Salzburg''' war nach der "[[ständestaat]]lichen" ''Verfassung 1934'' die Entsprechung des [[Amt der Salzburger Landesregierung|Amtes der Salzburger Landesregierung]], wie es vorher seit dem Jahr [[1925]] bestanden hatte.
    
==Geschichte==
 
==Geschichte==
 
Eine Landeshauptmannschaft existierte in den österreichischen (Bundes-)Ländern von [[1934]] bis [[1939]], daher auch in Salzburg bis zum Zeitpunkt der Überleitung des [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]] in den [[Reichsgau Salzburg]] und damit auch der Überleitung der Landeshauptmannschaft Salzburg in eine Reichsstatthalterei. Der Funktion des [[Landesamtsdirektor]]s entsprach in dieser Zeit die des ''Regierungsdirektors''.
 
Eine Landeshauptmannschaft existierte in den österreichischen (Bundes-)Ländern von [[1934]] bis [[1939]], daher auch in Salzburg bis zum Zeitpunkt der Überleitung des [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]] in den [[Reichsgau Salzburg]] und damit auch der Überleitung der Landeshauptmannschaft Salzburg in eine Reichsstatthalterei. Der Funktion des [[Landesamtsdirektor]]s entsprach in dieser Zeit die des ''Regierungsdirektors''.
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Nach dem Wiedererstehen der Republik Österreich im Jahr [[1945]] wurden die Reichsstatthaltereien provisorisch durch Landeshauptmannschaften ersetzt, bis diese wiederum in Ämter der Landesregierungen übergeleitet wurden. Dieser Überleitung erfolgte auf verfassungsrechtlicher Ebene mit dem neuerlichen Wirksamwerden der von der ständestaatlichen Verfassung abgelösten Bundesverfassung. Über den Zeitpunkt dieses Wirksamwerdens bestand keine völlige Klarheit, nicht sofort setzte sich die Auffassung durch, dass dieser Zeitpunkt der [[19. Dezember]] [[1945]] (Zusammentreten des neu gewählten [[Nationalrat]]es) sei; auch eine Anpassung des Behörden-Überleitungsgesetzes erfolgte nicht. In Salzburg trat das Amt der Landesregierung noch mindestens im November 1946 als "Landeshauptmannschaft“ auf.
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Nach dem Wiedererstehen der Republik Österreich im Jahr [[1945]] wurden die Reichsstatthaltereien provisorisch durch Landeshauptmannschaften ersetzt, bis diese wiederum in Ämter der Landesregierungen übergeleitet wurden. Dieser Überleitung erfolgte auf verfassungsrechtlicher Ebene mit dem neuerlichen Wirksamwerden der von der ständestaatlichen Verfassung abgelösten Bundesverfassung. Über den Zeitpunkt dieses Wirksamwerdens bestand keine völlige Klarheit, nicht sofort setzte sich die Auffassung durch, dass dieser Zeitpunkt der [[19. Dezember]] [[1945]] (Zusammentreten des neu gewählten [[Nationalrat]]es) sei; auch eine Anpassung des Behörden-Überleitungsgesetzes erfolgte nicht. In Salzburg trat das Amt der Landesregierung noch mindestens im November 1946 als "Landeshauptmannschaft" auf.
    
==Quelle==
 
==Quelle==

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