Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
14 Bytes entfernt ,  10:55, 1. Mär. 2023
K
Textersetzung - „““ durch „"“
Zeile 16: Zeile 16:     
=== Berichtigung der Grenzen zwischen Österreich und Bayern ===
 
=== Berichtigung der Grenzen zwischen Österreich und Bayern ===
Nach dem Münchner Vertrag vom [[14. April]] [[1816]] fand am [[1. Mai]] 1816 die feierliche Übergabe eines Großteils des bisherigen bayerischen [[Salzachkreis]]es durch [[Bayern]] an [[Österreich]] – nun [[Salzburgkreis]] - statt. Ein ausführender Staatsvertrag vom [[30. September]] [[1818]] "''über Berichtigung der Grenzen zwischen Österreich und Bayern''korrigierte  den Grenzverlauf. [[1851]] folgte schließlich ein Vertrag zwischen Österreich und Bayern "''über Territorial- und Gränzverhältnisse''.
+
Nach dem Münchner Vertrag vom [[14. April]] [[1816]] fand am [[1. Mai]] 1816 die feierliche Übergabe eines Großteils des bisherigen bayerischen [[Salzachkreis]]es durch [[Bayern]] an [[Österreich]] – nun [[Salzburgkreis]] - statt. Ein ausführender Staatsvertrag vom [[30. September]] [[1818]] "''über Berichtigung der Grenzen zwischen Österreich und Bayern''" korrigierte  den Grenzverlauf. [[1851]] folgte schließlich ein Vertrag zwischen Österreich und Bayern "''über Territorial- und Gränzverhältnisse''".
   −
Diese Verträge haben auch in heute noch erhaltenen Grenzsteinen Niederschlag gefunden: Der Grenzstein in [[Hallein]]-[[Zill]] erinnert an den Vertrag von 1818 ebenso wie die Grenzmarkierung am [[Hoher Göll|Hohen Göll]], auf die [[Clemens M. Hutter]] aufmerksam macht. Der Grenzstein in [[Grödig]]-[[Hangendenstein-Pass]] ist ein Hinweis auf die 1851 erfolgte Einigung betreffend den sogenannten "Spitz am [[Pass Hallthurm|Hallthurm]]in Bischofswiesen mit einer Grenzkorrektur an der [[Königsseeache]].
+
Diese Verträge haben auch in heute noch erhaltenen Grenzsteinen Niederschlag gefunden: Der Grenzstein in [[Hallein]]-[[Zill]] erinnert an den Vertrag von 1818 ebenso wie die Grenzmarkierung am [[Hoher Göll|Hohen Göll]], auf die [[Clemens M. Hutter]] aufmerksam macht. Der Grenzstein in [[Grödig]]-[[Hangendenstein-Pass]] ist ein Hinweis auf die 1851 erfolgte Einigung betreffend den sogenannten "Spitz am [[Pass Hallthurm|Hallthurm]]" in Bischofswiesen mit einer Grenzkorrektur an der [[Königsseeache]].
    
Aufgrund der geografischen Lage befinden sich an der heutigen Salzburger Landesgrenze Abschnitte, die nicht nur die Grenze des Bundeslandes  markieren, sondern auch die Staatsgrenze zu [[Italien]] bzw. zu [[Deutschland]] bilden. Und es gibt - bedingt durch die Landesgeschichte - historische Grenzsteine, die frühere Grenzen des Landes markierten und bis heute − längst ihrer Funktion beraubt − erhalten sind. Sie stehen nicht mehr auf dem viel kleiner gewordenen Gebiet des Landes, sondern beispielsweise in Bayern.
 
Aufgrund der geografischen Lage befinden sich an der heutigen Salzburger Landesgrenze Abschnitte, die nicht nur die Grenze des Bundeslandes  markieren, sondern auch die Staatsgrenze zu [[Italien]] bzw. zu [[Deutschland]] bilden. Und es gibt - bedingt durch die Landesgeschichte - historische Grenzsteine, die frühere Grenzen des Landes markierten und bis heute − längst ihrer Funktion beraubt − erhalten sind. Sie stehen nicht mehr auf dem viel kleiner gewordenen Gebiet des Landes, sondern beispielsweise in Bayern.
Zeile 52: Zeile 52:  
</gallery>
 
</gallery>
   −
=== "Grenzrichtungssteine“ an der "Nassen Grenze“ ===
+
=== "Grenzrichtungssteine" an der "Nassen Grenze" ===
Der zwischen Österreich und Bayern geschlossene Münchner Vertrag vom [[14. April]] [[1816]] trat am 1. Mai desselben Jahres in Kraft. Die Flüsse [[Saalach]] und [[Salzach]] wurden dabei zu Grenzflüssen.  Die "Nasse Grenze“ verlief in der ''Flussmitte'', welche sich in der Natur jedoch meist nicht feststellen ließ. Die Flüsse mit ihren zahlreichen Nebenarmen veränderten bei jedem Hochwasser, wie etwa bei der jährlichen Schneeschmelze, ihren Lauf. Daher vereinbarten Bayern und Österreich die Regulierung und Begradigung der beiden Gewässer in einem Vertrag vom [[24. Dezember]] [[1820]]. Diese Regulierung erfolgte nach einer Karte, die schon [[1817]] angefertigt worden war. Vom Walserberg flussabwärts wurden an beiden Ufern "Grenzrichtungssteine“ aufgestellt, die sich auf österreichischem bzw. bayerischem Grund genau gegenüber standen und jeweils dieselbe Nummer tragen.  Mit beiden Steinen konnte die künftige Mitte des Flusses berechnet und der Fluss dementsprechend reguliert werden. Im Gegensatz zu sonstigen Grenzsteinen tragen sie ''nur auf einer, der dem Fluss zugewandten Seite, eine Beschriftung'' mit der jeweiligen Staatsbezeichnung.
+
Der zwischen Österreich und Bayern geschlossene Münchner Vertrag vom [[14. April]] [[1816]] trat am 1. Mai desselben Jahres in Kraft. Die Flüsse [[Saalach]] und [[Salzach]] wurden dabei zu Grenzflüssen.  Die "Nasse Grenze" verlief in der ''Flussmitte'', welche sich in der Natur jedoch meist nicht feststellen ließ. Die Flüsse mit ihren zahlreichen Nebenarmen veränderten bei jedem Hochwasser, wie etwa bei der jährlichen Schneeschmelze, ihren Lauf. Daher vereinbarten Bayern und Österreich die Regulierung und Begradigung der beiden Gewässer in einem Vertrag vom [[24. Dezember]] [[1820]]. Diese Regulierung erfolgte nach einer Karte, die schon [[1817]] angefertigt worden war. Vom Walserberg flussabwärts wurden an beiden Ufern "Grenzrichtungssteine" aufgestellt, die sich auf österreichischem bzw. bayerischem Grund genau gegenüber standen und jeweils dieselbe Nummer tragen.  Mit beiden Steinen konnte die künftige Mitte des Flusses berechnet und der Fluss dementsprechend reguliert werden. Im Gegensatz zu sonstigen Grenzsteinen tragen sie ''nur auf einer, der dem Fluss zugewandten Seite, eine Beschriftung'' mit der jeweiligen Staatsbezeichnung.
    
<gallery>
 
<gallery>

Navigationsmenü