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== Gesetzliche Basis ==
 
== Gesetzliche Basis ==
Um die nationalsozialistische Gesundheitspolitik erfolgreich umzusetzen, waren gleichgeschaltete und daher staatlich zu lenkende Stabsstellen Voraussetzung. Mit dem "Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesen“ vom [[1. Juli]] [[1934]] wurde daher in Deutschland zum 1. April 1935 der Grundstein für die Errichtung der Staatlichen Gesundheitsämter gelegt.
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Um die nationalsozialistische Gesundheitspolitik erfolgreich umzusetzen, waren gleichgeschaltete und daher staatlich zu lenkende Stabsstellen Voraussetzung. Mit dem "Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesen" vom [[1. Juli]] [[1934]] wurde daher in Deutschland zum 1. April 1935 der Grundstein für die Errichtung der Staatlichen Gesundheitsämter gelegt.
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Nach der Einverleibung Österreichs in das Deutsche Reich im Jahr [[1938]] trat am [[1. Mai]] [[1939]] auch das "Gesetz über den Aufbau der Verwaltung in der Ostmark“ vom [[14. April]] 1939 in Kraft. Es sollte die Basis für die Angleichung der gesamten heimischen Verwaltungsstrukturen an die des Deutschen Reiches sicherstellen.  
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Nach der Einverleibung Österreichs in das Deutsche Reich im Jahr [[1938]] trat am [[1. Mai]] [[1939]] auch das "Gesetz über den Aufbau der Verwaltung in der Ostmark" vom [[14. April]] 1939 in Kraft. Es sollte die Basis für die Angleichung der gesamten heimischen Verwaltungsstrukturen an die des Deutschen Reiches sicherstellen.  
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Schon Monate vorher, nämlich mit Gültigkeit ab Dezember 1938, sorgte man mit dem "Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens in der Ostmark“, das das bis dahin geltende österreichische Sanitätsgesetz außer Kraft setzte, auch auf dem ehemaligen Staatsgebiet von Österreich dafür, dass möglichst rasch ein für die beabsichtigten Zwecke geeignetes Gesundheitswesen samt Einrichtung staatlicher Gesundheitsämter installiert werden konnte.  
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Schon Monate vorher, nämlich mit Gültigkeit ab Dezember 1938, sorgte man mit dem "Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens in der Ostmark", das das bis dahin geltende österreichische Sanitätsgesetz außer Kraft setzte, auch auf dem ehemaligen Staatsgebiet von Österreich dafür, dass möglichst rasch ein für die beabsichtigten Zwecke geeignetes Gesundheitswesen samt Einrichtung staatlicher Gesundheitsämter installiert werden konnte.  
    
Bereits vor 1938 gab es an den österreichischen Bezirkshauptmannschaften Bezirksarztstellen, doch weder deren Aufgabenstellung noch deren inhaltliche Ausrichtung war mit den nunmehr zu errichtenden staatlichen Gesundheitsämtern vergleichbar.
 
Bereits vor 1938 gab es an den österreichischen Bezirkshauptmannschaften Bezirksarztstellen, doch weder deren Aufgabenstellung noch deren inhaltliche Ausrichtung war mit den nunmehr zu errichtenden staatlichen Gesundheitsämtern vergleichbar.
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== Positive Eugenik ==
 
== Positive Eugenik ==
Zu den Maßnahmen, die bis heute mitunter als die "gute Seite“ des NS-Regimes gelten, zählen die fördernden Maßnahmen der positiven Eugenik. In den damit zusammenhängenden Erhebungsverfahren waren die staatlichen Gesundheitsämter maßgeblich involviert.  
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Zu den Maßnahmen, die bis heute mitunter als die "gute Seite" des NS-Regimes gelten, zählen die fördernden Maßnahmen der positiven Eugenik. In den damit zusammenhängenden Erhebungsverfahren waren die staatlichen Gesundheitsämter maßgeblich involviert.  
 
Die Aufgaben des Gesundheitsamtes umfassten Ermittlungen und Untersuchungen bei  
 
Die Aufgaben des Gesundheitsamtes umfassten Ermittlungen und Untersuchungen bei  
 
*Anträgen kinderreicher Familien auf Kinderbeihilfe,
 
*Anträgen kinderreicher Familien auf Kinderbeihilfe,
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*Anträge auf Ehestandsdarlehen,
 
*Anträge auf Ehestandsdarlehen,
 
die Mitwirkung an  
 
die Mitwirkung an  
*Aktionen des "Reichsbundes der Kinderreichen“ und
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*Aktionen des "Reichsbundes der Kinderreichen" und
*Aktionen des "Reichsbundes Deutsche Familien“,
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*Aktionen des "Reichsbundes Deutsche Familien",
 
Erhebungen im Zusammenhang mit der
 
Erhebungen im Zusammenhang mit der
 
*Verleihung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter,
 
*Verleihung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter,
*Hilfestellung bei der Ehevermittlung im Rahmen der Tätigkeit der "Biologischen Ehevermittlungszentrale“ und
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*Hilfestellung bei der Ehevermittlung im Rahmen der Tätigkeit der "Biologischen Ehevermittlungszentrale" und
*"Hilfe bei der Gattenwahl unter Aufsicht des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP“
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*"Hilfe bei der Gattenwahl unter Aufsicht des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP"
    
Weiters zählten zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes im Rahmen der positiven Eugenik  
 
Weiters zählten zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes im Rahmen der positiven Eugenik  
 
*die strikte Überwachung des geltenden Abtreibungsverbotes,  
 
*die strikte Überwachung des geltenden Abtreibungsverbotes,  
*die Bekämpfung der Unfruchtbarkeit in Form der "Hilfe bei Kinderlosigkeit in der Ehe“,  
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*die Bekämpfung der Unfruchtbarkeit in Form der "Hilfe bei Kinderlosigkeit in der Ehe",  
 
*fördernde Maßnahmen im Rahmen der sogenannten Neubildung deutschen Bauerntums,  
 
*fördernde Maßnahmen im Rahmen der sogenannten Neubildung deutschen Bauerntums,  
 
*die Begutachtung von Umsiedlerkandidaten im Rahmen der Umsiedlung von Volksdeutschen.
 
*die Begutachtung von Umsiedlerkandidaten im Rahmen der Umsiedlung von Volksdeutschen.
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Es ist unschwer zu erkennen, von welchen ideologiegeleiteten Absichten diese Maßnahmen getragen waren: die positive Eugenik - auch als positive Auslese bezeichnet, bezweckte überwiegend die Förderung "gesunden arischen Erbgutes“, mit dem Ziel der Zeugung von im Sinne der "Volksgemeinschaft“ erwünschtem und möglichst zahlreichem Nachwuchs.  
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Es ist unschwer zu erkennen, von welchen ideologiegeleiteten Absichten diese Maßnahmen getragen waren: die positive Eugenik - auch als positive Auslese bezeichnet, bezweckte überwiegend die Förderung "gesunden arischen Erbgutes", mit dem Ziel der Zeugung von im Sinne der "Volksgemeinschaft" erwünschtem und möglichst zahlreichem Nachwuchs.  
 
Im Zuge dieser Ermittlungen und Untersuchungen der Gesundheitsämter wurde die Förderungswürdigkeit der betreffenden Personen geprüft und bestätigt oder abgelehnt. Nach einer Ablehnung blieb es aber nicht dabei, dass die Förderung versagt wurde. Der ablehnende Bescheid löste meist auch Verfolgungsmaßnahmen in Richtung Negativauslese aus.
 
Im Zuge dieser Ermittlungen und Untersuchungen der Gesundheitsämter wurde die Förderungswürdigkeit der betreffenden Personen geprüft und bestätigt oder abgelehnt. Nach einer Ablehnung blieb es aber nicht dabei, dass die Förderung versagt wurde. Der ablehnende Bescheid löste meist auch Verfolgungsmaßnahmen in Richtung Negativauslese aus.
    
== Negative Eugenik ==
 
== Negative Eugenik ==
Es blieb jedoch nicht bei den zufälligen "Negativfunden“ im Rahmen der Positivauslese. Die Gesundheitsämter betrieben auch eine aktive und gezielte Erhebungstätigkeit, um die Negativauslese zu forcieren.
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Es blieb jedoch nicht bei den zufälligen "Negativfunden" im Rahmen der Positivauslese. Die Gesundheitsämter betrieben auch eine aktive und gezielte Erhebungstätigkeit, um die Negativauslese zu forcieren.
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Das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, in Deutschland am [[1. Jänner]] [[1934]] in Kraft getreten, wurde mit 1. Jänner 1940 auch in der Ostmark eingeführt. Die Zielgruppe für die in diesem Gesetz geregelte Zwangssterilisierung waren "Erbkranke“, d. h. Menschen, die von "auszumerzenden Erbkrankheiten“ befallen waren. Dazu zählten für die NS-Ideologen "angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, zirkuläres (manisch-depressives) Irresein, erbliche Fallsucht (Epilepsie), erblicher Veitstanz (Huntington`sche Chorea), erbliche Blindheit, erbliche Taubheit und schwere erbliche körperliche Missbildung“. Aber auch schwere Alkoholiker sollten sterilisiert werden und später wurde auch Tuberkulose in die relevanten Erbkrankheiten miteinbezogen. Dazu kamen noch die sogenannten "Asozialen“, darunter fielen sozial und politisch Unangepasste und Kriminelle.
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Das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses", in Deutschland am [[1. Jänner]] [[1934]] in Kraft getreten, wurde mit 1. Jänner 1940 auch in der Ostmark eingeführt. Die Zielgruppe für die in diesem Gesetz geregelte Zwangssterilisierung waren "Erbkranke", d. h. Menschen, die von "auszumerzenden Erbkrankheiten" befallen waren. Dazu zählten für die NS-Ideologen "angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, zirkuläres (manisch-depressives) Irresein, erbliche Fallsucht (Epilepsie), erblicher Veitstanz (Huntington`sche Chorea), erbliche Blindheit, erbliche Taubheit und schwere erbliche körperliche Missbildung". Aber auch schwere Alkoholiker sollten sterilisiert werden und später wurde auch Tuberkulose in die relevanten Erbkrankheiten miteinbezogen. Dazu kamen noch die sogenannten "Asozialen", darunter fielen sozial und politisch Unangepasste und Kriminelle.
    
=====Anzeigen mit dem Ziel der Zwangssterilisation des Angezeigten=====
 
=====Anzeigen mit dem Ziel der Zwangssterilisation des Angezeigten=====
Entsprechende Personen waren dem Amtsarzt anzuzeigen. Anzeigepflicht bestand nicht nur für Ärzte in den Krankenanstalten und in den Gesundheitsämtern sondern für alle "Personen, die sich mit der Heilbehandlung, Untersuchung oder Beratung von Kranken befassen“. Dazu zählten Gesundheitsfürsorgerinnen, niedergelassene Ärzte, Hebammen und Krankenschwestern. Die Anzeige erfolgte auf einem speziellen Formular, auf dem die im Gesetz aufgeführten "Erbkrankheiten“ dem Anzeiger bereits vorgedruckt angeboten wurden. Diagnosen konnten so nicht frei formuliert werden, es wurden den Anzeigen aber häufig ausführliche Schilderungen des Krankheitsverlaufs, des sozialen Umfeldes und der "Sippe“ des Angezeigten beigelegt.  
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Entsprechende Personen waren dem Amtsarzt anzuzeigen. Anzeigepflicht bestand nicht nur für Ärzte in den Krankenanstalten und in den Gesundheitsämtern sondern für alle "Personen, die sich mit der Heilbehandlung, Untersuchung oder Beratung von Kranken befassen". Dazu zählten Gesundheitsfürsorgerinnen, niedergelassene Ärzte, Hebammen und Krankenschwestern. Die Anzeige erfolgte auf einem speziellen Formular, auf dem die im Gesetz aufgeführten "Erbkrankheiten" dem Anzeiger bereits vorgedruckt angeboten wurden. Diagnosen konnten so nicht frei formuliert werden, es wurden den Anzeigen aber häufig ausführliche Schilderungen des Krankheitsverlaufs, des sozialen Umfeldes und der "Sippe" des Angezeigten beigelegt.  
 
Fleißige Zuarbeiter der Gesundheitsämter waren mitunter mit der Musterung betraute Truppenärzte. Anzeigen kamen aber auch von Gemeinden, von Bürgermeistern und Parteifunktionären sowie von Hilfsschullehrern, die ihnen Anvertraute ebenso buchstäblich ans Messer lieferten wie Angehörige des Gesundheits- und Pflegepersonals. Nicht alle Angezeigten wurden tatsächlich sterilisiert; manche waren zu jung, andere zu alt, wieder andere hatte unzutreffende Diagnosen. Und schließlich hatte auch die kriegsbedingte Überbelastung der Gesundheitsämter ihren Anteil daran, dass die Anzahl der Anzeigen und die Anzahl der tatsächlichen Durchführungen differieren.
 
Fleißige Zuarbeiter der Gesundheitsämter waren mitunter mit der Musterung betraute Truppenärzte. Anzeigen kamen aber auch von Gemeinden, von Bürgermeistern und Parteifunktionären sowie von Hilfsschullehrern, die ihnen Anvertraute ebenso buchstäblich ans Messer lieferten wie Angehörige des Gesundheits- und Pflegepersonals. Nicht alle Angezeigten wurden tatsächlich sterilisiert; manche waren zu jung, andere zu alt, wieder andere hatte unzutreffende Diagnosen. Und schließlich hatte auch die kriegsbedingte Überbelastung der Gesundheitsämter ihren Anteil daran, dass die Anzahl der Anzeigen und die Anzahl der tatsächlichen Durchführungen differieren.
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Nach Einlangen einer Anzeige begannen die Ermittlungen der Gesundheitsämter, die der Amtsarzt zentral koordinierte. Dazu wurde sogar die ärztliche Schweigepflicht aufgehoben [!]. Anzeigen und Ermittlungen liefen hinter dem Rücken der Betroffenen ab und so waren Denunziation und Willkür Tür und Tor geöffnet.
 
Nach Einlangen einer Anzeige begannen die Ermittlungen der Gesundheitsämter, die der Amtsarzt zentral koordinierte. Dazu wurde sogar die ärztliche Schweigepflicht aufgehoben [!]. Anzeigen und Ermittlungen liefen hinter dem Rücken der Betroffenen ab und so waren Denunziation und Willkür Tür und Tor geöffnet.
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Die Gesundheitsfürsorgerinnen fungierten während der Recherche als "Außenposten des Gesundheitsamtes“. Sie hatten über Veranlassung des Amtsarztes Sippenfragebogen auszufüllen und Sippentafeln zu erstellen und kannten so den Gesundheitszustand der Familien des Angezeigten, was sich der Amtsarzt zunutze machte. Auch Arbeitgeber und Schule kamen als Auskunftsorte für zweckdienliche Hinweise infrage. Aktenmaterial anderer Behörden wurde angefragt: von Krankenhäusern, Fürsorgebehörden, anderen Gesundheitsämtern, Justizbehörden, Heil- und Pflegeanstalten und von Parteidienststellen. Führte dieses Material zur Verdichtung des Verdachtes auf das Vorhandensein einer "Erbkrankheit“, wurde die betroffene Person vom Amtsarzt in das Gesundheitsamt vorgeladen und bemerkte diese erst jetzt, dass man gegen sie etwas im Schilde führte.  
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Die Gesundheitsfürsorgerinnen fungierten während der Recherche als "Außenposten des Gesundheitsamtes". Sie hatten über Veranlassung des Amtsarztes Sippenfragebogen auszufüllen und Sippentafeln zu erstellen und kannten so den Gesundheitszustand der Familien des Angezeigten, was sich der Amtsarzt zunutze machte. Auch Arbeitgeber und Schule kamen als Auskunftsorte für zweckdienliche Hinweise infrage. Aktenmaterial anderer Behörden wurde angefragt: von Krankenhäusern, Fürsorgebehörden, anderen Gesundheitsämtern, Justizbehörden, Heil- und Pflegeanstalten und von Parteidienststellen. Führte dieses Material zur Verdichtung des Verdachtes auf das Vorhandensein einer "Erbkrankheit", wurde die betroffene Person vom Amtsarzt in das Gesundheitsamt vorgeladen und bemerkte diese erst jetzt, dass man gegen sie etwas im Schilde führte.  
    
Dazu der Auszug eines Schreibens von Dr. [[Leo Wolfer]], Direktor der Landesheilanstalt Lehen, an den Regierungspräsidenten in Salzburg. In diesem führt er am 16. Mai 1940 aus:  
 
Dazu der Auszug eines Schreibens von Dr. [[Leo Wolfer]], Direktor der Landesheilanstalt Lehen, an den Regierungspräsidenten in Salzburg. In diesem führt er am 16. Mai 1940 aus:  
: ''"Einer weiteren Abhilfe bedarf es hinsichtlich solcher erbkranker Anstaltsinsassen, welche bereits entlassungsfähig wären, vor Durchführung der Unfruchtbarmachung aber nicht entlassen werden dürfen… Mit Rücksicht auf die Überfüllung der Anstalt beantrage ich die Entlassung dieser Kranken, die zuständigen Gesundheitsämter müßten allerdings davon in Kenntnis gesetzt werden, damit die betreffenden Kranken, sobald der Sterilisierungsantrag und die Einspruchsfrist verstrichen ist, durch die Gesundheitsämter der Sterilisierung zugeführt werden.''
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: ''"Einer weiteren Abhilfe bedarf es hinsichtlich solcher erbkranker Anstaltsinsassen, welche bereits entlassungsfähig wären, vor Durchführung der Unfruchtbarmachung aber nicht entlassen werden dürfen… Mit Rücksicht auf die Überfüllung der Anstalt beantrage ich die Entlassung dieser Kranken, die zuständigen Gesundheitsämter müßten allerdings davon in Kenntnis gesetzt werden, damit die betreffenden Kranken, sobald der Sterilisierungsantrag und die Einspruchsfrist verstrichen ist, durch die Gesundheitsämter der Sterilisierung zugeführt werden."''
    
=====Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten=====
 
=====Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten=====
Nun wurde ein "Amtsärztliches Gutachten“ erstellt, dem meist auch ein Intelligenzprüfungsbogen beigefügt wurde. Die "Intelligenzprüfung“ beinhaltete Orientierungsfragen, Fragen nach Schulwissen, sodann Fragen zum "allgemeinen Lebenswissen“. Zur Klärung der "sittlichen Allgemeinvorstellungen“ der Angezeigten ließ man sie Begriffe wie Treue oder Tapferkeit interpretieren. Schlussendlich beurteilte man das Verhalten der Person während des Verfahrens, nach Mimik, Körperhaltung, Augenausdruck, Stimme, Zugänglichkeit und Anteilnahme am Geschehen. Ähnlich ging man später auch bei den Verhandlungen an den Erbgesundheitsgerichten vor, wo die vorher begutachtenden Amtsärzte als Beisitzer fungierten. Betroffene konnten im Zweifelsfall in eine Psychiatrische Klinik eingewiesen werden, in der sie im Hinblick auf ihre Verfasstheit beobachtet und begutachtet wurden.
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Nun wurde ein "Amtsärztliches Gutachten" erstellt, dem meist auch ein Intelligenzprüfungsbogen beigefügt wurde. Die "Intelligenzprüfung" beinhaltete Orientierungsfragen, Fragen nach Schulwissen, sodann Fragen zum "allgemeinen Lebenswissen". Zur Klärung der "sittlichen Allgemeinvorstellungen" der Angezeigten ließ man sie Begriffe wie Treue oder Tapferkeit interpretieren. Schlussendlich beurteilte man das Verhalten der Person während des Verfahrens, nach Mimik, Körperhaltung, Augenausdruck, Stimme, Zugänglichkeit und Anteilnahme am Geschehen. Ähnlich ging man später auch bei den Verhandlungen an den Erbgesundheitsgerichten vor, wo die vorher begutachtenden Amtsärzte als Beisitzer fungierten. Betroffene konnten im Zweifelsfall in eine Psychiatrische Klinik eingewiesen werden, in der sie im Hinblick auf ihre Verfasstheit beobachtet und begutachtet wurden.
    
=====Antrag auf Unfruchtbarmachung=====
 
=====Antrag auf Unfruchtbarmachung=====
Wenn die amtsärztliche Untersuchung oder das Beobachtungsergebnis in der Psychiatrischen Klinik das Vorhandensein einer "Erbkrankheit“ bestätigte, stellte entweder der Amtsarzt oder der Anstaltsleiter der Klinik beim zuständigen Erbgesundheitsgericht einen Antrag auf "Unfruchtbarmachung". (Anmerkung: Antragsberechtigt waren neben dem Amtsarzt auch Anstaltsleiter von Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten für ihre Patienten und Patientinnen, sowie Leiter von Strafanstalten für ihre Insassen.) Die Zahl der Selbstanträge blieb gering, obwohl man in den Anstalten Patienten, bzw. Insassen in diese Richtung drängte und sich diese durch einen Selbstantrag eine Entlassung aus der Klinik erhoffen konnten.  
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Wenn die amtsärztliche Untersuchung oder das Beobachtungsergebnis in der Psychiatrischen Klinik das Vorhandensein einer "Erbkrankheit" bestätigte, stellte entweder der Amtsarzt oder der Anstaltsleiter der Klinik beim zuständigen Erbgesundheitsgericht einen Antrag auf "Unfruchtbarmachung". (Anmerkung: Antragsberechtigt waren neben dem Amtsarzt auch Anstaltsleiter von Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten für ihre Patienten und Patientinnen, sowie Leiter von Strafanstalten für ihre Insassen.) Die Zahl der Selbstanträge blieb gering, obwohl man in den Anstalten Patienten, bzw. Insassen in diese Richtung drängte und sich diese durch einen Selbstantrag eine Entlassung aus der Klinik erhoffen konnten.  
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Der Eifer der Amtsärzte war unterschiedlich stark ausgeprägt. Lagen die Zahlen eines Gesundheitsamtes unter dem Durchschnitt, so wurde beispielsweise im Reichsgau Oberdonau der betreffende Amtsarzt vom Leiter der Abteilung "Volkspflege“ aufgefordert, über die Gründe dafür zu berichten, worauf sich so Beanstandete mit dienstlicher Überlastung etc. rechtfertigten.
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Der Eifer der Amtsärzte war unterschiedlich stark ausgeprägt. Lagen die Zahlen eines Gesundheitsamtes unter dem Durchschnitt, so wurde beispielsweise im Reichsgau Oberdonau der betreffende Amtsarzt vom Leiter der Abteilung "Volkspflege" aufgefordert, über die Gründe dafür zu berichten, worauf sich so Beanstandete mit dienstlicher Überlastung etc. rechtfertigten.
    
=====Durchführung der Zwangssterilisationen=====
 
=====Durchführung der Zwangssterilisationen=====
Das zuständige Erbgesundheitsgericht – im Beschwerdefall das Erbgesundheitsobergericht – entschied nun über den vom Amtsarzt eingebrachten Antrag und wie Statistiken - dort wo sie vorhanden sind – zeigen, in der Mehrzahl der Fälle positiv. Nach einem solchen positiven Beschluss war die Sterilisation binnen zwei Wochen "auch gegen den Willen des Unfruchtbarzumachenden“, nofalls unter "Anwendung unmittelbaren Zwanges“ durch die Polizei auszuführen“. Daraus ergibt sich die eindeutige Feststellung, dass die Sterilisationen nach dem Erbgesundheitsgesetz Zwangssterilisationen waren.
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Das zuständige Erbgesundheitsgericht – im Beschwerdefall das Erbgesundheitsobergericht – entschied nun über den vom Amtsarzt eingebrachten Antrag und wie Statistiken - dort wo sie vorhanden sind – zeigen, in der Mehrzahl der Fälle positiv. Nach einem solchen positiven Beschluss war die Sterilisation binnen zwei Wochen "auch gegen den Willen des Unfruchtbarzumachenden", nofalls unter "Anwendung unmittelbaren Zwanges" durch die Polizei auszuführen". Daraus ergibt sich die eindeutige Feststellung, dass die Sterilisationen nach dem Erbgesundheitsgesetz Zwangssterilisationen waren.
    
=====Zur Durchführung der Zwangssterilisation ermächtigte Anstalten und Ärzte=====
 
=====Zur Durchführung der Zwangssterilisation ermächtigte Anstalten und Ärzte=====
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== Quellen ==
 
== Quellen ==
 
* [[Caritas Dorf St. Anton]], Handakt der ehemaligen Heimbewohnerin E.H.
 
* [[Caritas Dorf St. Anton]], Handakt der ehemaligen Heimbewohnerin E.H.
* Czech, Herwig: ''Erfassung, Selektion und "Ausmerze“. Das Wiener Gesundheitsamt und die Umsetzung der nationalsozialistischen "Erbgesundheitspolitik“ 1938 – 1945, Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte'', Band 41, ©Verein für Geschichte der Stadt Wien, Wien 2003, Deuticke  
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* Czech, Herwig: ''Erfassung, Selektion und "Ausmerze". Das Wiener Gesundheitsamt und die Umsetzung der nationalsozialistischen "Erbgesundheitspolitik" 1938 – 1945, Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte'', Band 41, ©Verein für Geschichte der Stadt Wien, Wien 2003, Deuticke  
* Donhauser, Johannes: ''Das Gesundheitsamt im Nationalsozialismus – Der Wahn vom "gesunden Volkskörper“ und seine tödlichen Folgen – Eine Dokumentation.'' In: Das Gesundheitswesen, 69. Jahrgang, Thieme 2007
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* Donhauser, Johannes: ''Das Gesundheitsamt im Nationalsozialismus – Der Wahn vom "gesunden Volkskörper" und seine tödlichen Folgen – Eine Dokumentation.'' In: Das Gesundheitswesen, 69. Jahrgang, Thieme 2007
 
* Goldberger, Josef: ''NS-Gesundheitspolitik in Oberdonau'', Hrsg. OÖ Landesarchiv, Linz 2008
 
* Goldberger, Josef: ''NS-Gesundheitspolitik in Oberdonau'', Hrsg. OÖ Landesarchiv, Linz 2008
 
* Häupl, Waltraud: ''Die ermordeten Kinder vom Spiegelgrund, Gedenkdokumentation für die Opfer der NS-Kindereuthanasie in Wien'', Böhlau Verlag Wien Köln Weimar, 2006
 
* Häupl, Waltraud: ''Die ermordeten Kinder vom Spiegelgrund, Gedenkdokumentation für die Opfer der NS-Kindereuthanasie in Wien'', Böhlau Verlag Wien Köln Weimar, 2006
* Klee, Ernst: ''Euthanasie im NS-Staat. Die "Vernichtung lebensunwerten Lebens“'', Fischer Taschenbuch Verlags GmbH, Frankfurt am Main 1985
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* Klee, Ernst: ''Euthanasie im NS-Staat. Die "Vernichtung lebensunwerten Lebens"'', Fischer Taschenbuch Verlags GmbH, Frankfurt am Main 1985
 
* [[Christina Nöbauer|Nöbauer, Christina]], ''Menschenverachtung. Ein Bericht.'' Pöllinger Briefe, Mitteilungen der Arge Region Kultur, Nr. 40/1994
 
* [[Christina Nöbauer|Nöbauer, Christina]], ''Menschenverachtung. Ein Bericht.'' Pöllinger Briefe, Mitteilungen der Arge Region Kultur, Nr. 40/1994
 
* Nöbauer, Christina: ''"Opfer der Zeit" - Über das Schicksal ehemaliger Bewohnerinnen der Caritasanstalt St. Anton in der Zeit des Nationalsozialismus''. Studienverlag Salzburg Innsbruck Bozen 2016.
 
* Nöbauer, Christina: ''"Opfer der Zeit" - Über das Schicksal ehemaliger Bewohnerinnen der Caritasanstalt St. Anton in der Zeit des Nationalsozialismus''. Studienverlag Salzburg Innsbruck Bozen 2016.
* Alois Nußbaumer|Nußbaumer, Alois]]: ''"Fremdarbeiter“ im Pinzgau'', Edition Tandem, Salzburg 2011
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* Alois Nußbaumer|Nußbaumer, Alois]]: ''"Fremdarbeiter" im Pinzgau'', Edition Tandem, Salzburg 2011
* [[Walter Reschreiter|Reschreiter, Walter]], Mitarbeit Johannes Hofinger und Christina Nöbauer: ''Lebens(un)wert, "NS-Euthanasie im Land Salzburg“'', Begleitpublikation zur Ausstellung der Laube sozialpsychiatrische Aktivitäten Gmbh., Hallein, 2007
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* [[Walter Reschreiter|Reschreiter, Walter]], Mitarbeit Johannes Hofinger und Christina Nöbauer: ''Lebens(un)wert, "NS-Euthanasie im Land Salzburg"'', Begleitpublikation zur Ausstellung der Laube sozialpsychiatrische Aktivitäten Gmbh., Hallein, 2007
 
* Salzburgwikiartikel, Stichworte [[Oskar Hausner]], [[NS-Euthanasie]], [[NS-Kindereuthanasie]]
 
* Salzburgwikiartikel, Stichworte [[Oskar Hausner]], [[NS-Euthanasie]], [[NS-Kindereuthanasie]]
 
* Schmitten, Inghwio aus der, Schwachsinnig in Salzburg, Zur Geschichte einer Aussonderung, ©Inghwio aus der Schmitten 1985
 
* Schmitten, Inghwio aus der, Schwachsinnig in Salzburg, Zur Geschichte einer Aussonderung, ©Inghwio aus der Schmitten 1985

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