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Nach umfassender Prüfung der in Frage kommenden Standortgemeinden für das neue Bezirksgericht im Flachgau war die [[Landesregierung]] am [[20. November]] [[2015]] übereingekommen, den Plänen von Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter über die Zusammenlegung der Bezirksgerichtssprengel [[Bezirksgericht Neumarkt|Neumarkt am Wallersee]], [[Bezirksgericht Oberndorf|Oberndorf bei Salzburg]] und [[Bezirksgericht Thalgau|Thalgau]] mit einer Neuerrichtung des Bezirksgerichts in Seekirchen am Wallersee zuzustimmen. Neben Seekirchen wurde auch Neumarkt mit dem bestehenden Bezirksgericht als Standortgemeinde geprüft.
 
Nach umfassender Prüfung der in Frage kommenden Standortgemeinden für das neue Bezirksgericht im Flachgau war die [[Landesregierung]] am [[20. November]] [[2015]] übereingekommen, den Plänen von Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter über die Zusammenlegung der Bezirksgerichtssprengel [[Bezirksgericht Neumarkt|Neumarkt am Wallersee]], [[Bezirksgericht Oberndorf|Oberndorf bei Salzburg]] und [[Bezirksgericht Thalgau|Thalgau]] mit einer Neuerrichtung des Bezirksgerichts in Seekirchen am Wallersee zuzustimmen. Neben Seekirchen wurde auch Neumarkt mit dem bestehenden Bezirksgericht als Standortgemeinde geprüft.
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Die Landesregierung hat die Entscheidungsgrundlagen mit fachlichen Parametern unter regionalen Gesichtspunkten eingehend geprüft, um die für das Land und die Entwicklung der Region Flachgau bestgeeignete Lösung zu finden. Das Ergebnis der Prüfung potenzieller Standorte in den Gemeinden Neumarkt und Seekirchen ergab, dass Seekirchen im nördlichen Flachgau die verkehrstechnisch günstiger gelegene Standortgemeinde ist. Die in Frage kommenden Standorte sind für den Individualverkehr besser erreichbar und mit der geplanten Errichtung der [[Seekirchen am Wallersee Süd (Haltestelle)|Haltestelle Süd]] an der [[Westbahn]] ideal an öffentliche Verkehrsmittel angebunden. Weiters ist der Neubau eines zentralen Bezirksgerichts in Bezug auf Sicherheit, Barrierefreiheit, Energieeffizienz und Nutzwerte vorteilhafter als die Adaptierung des rund 500 Jahre alten Bezirksgerichtsgebäudes in Neumarkt. Bei der Standortauswahl handelt es sich in Seekirchen um zentrale und städtebaulich integrierte Standorte, die sofort bzw. mittelfristig zur Verfügung stehen.
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Die Landesregierung hat die Entscheidungsgrundlagen mit fachlichen Parametern unter regionalen Gesichtspunkten eingehend geprüft, um die für das Land und die Entwicklung der Region Flachgau bestgeeignete Lösung zu finden. Das Ergebnis der Prüfung potenzieller Standorte in den Gemeinden Neumarkt und Seekirchen ergab, dass Seekirchen im nördlichen Flachgau die verkehrstechnisch günstiger gelegene Standortgemeinde ist. Die in Frage kommenden Standorte sind für den Individualverkehr besser erreichbar und mit der geplanten Errichtung der [[Seekirchen Stadt (Haltestelle)|Haltestelle Seekirchen Stadt]] an der [[Westbahnstrecke]] ideal an öffentliche Verkehrsmittel angebunden. Weiters ist der Neubau eines zentralen Bezirksgerichts in Bezug auf Sicherheit, Barrierefreiheit, Energieeffizienz und Nutzwerte vorteilhafter als die Adaptierung des rund 500 Jahre alten Bezirksgerichtsgebäudes in Neumarkt. Bei der Standortauswahl handelt es sich in Seekirchen um zentrale und städtebaulich integrierte Standorte, die sofort bzw. mittelfristig zur Verfügung stehen.
    
Am Wochenende [[24. Februar|24.]] bis [[26. Februar]] [[2023]] transportierten 22 Logistikbedienstete in fünf Lkws sämtliche Gerichtsakten durch den Flachgau und in den neu erbauten Standort in Seekirchen, wo am Montag, den 27. Februar 2023, die Arbeit aufgenommen wird. Der neue Standort übernimmt die Zuständigkeit für mehr als 120 000 aus 32 Flachgauer Gemeinden. Am Montag soll der Betrieb für die insgesamt 55 Mitarbeiter - darunter zehn Richter und acht Planstellen für Rechtspfleger - starten, offiziell eröffnet wird mit [[1. März]]. Schon für die ersten zwei Monate seien etwa 1330 Verhandlungen in Zivil-, Straf- und Familiensachen angemeldet, schildert Martin Prokop. Er ist seit [[2011]] [[Bezirksgericht Neumarkt|Gerichtsvorsteher in Neumarkt]] und wird nun das Bezirksgericht Seekirchen leiten. Die Baukosten belaufen sich auf sechs Millionen Euro, erbaut wurde das Gebäude durch die ARE (''Austrian Real Estate''). Es umfasst fünf Verhandlungssäle für bis zu 40 Personen, eine moderne Sicherheitsschleuse, bei der die Besuchenden automatisch gescannt werden, und im Keller lagert bereits seit Dezember [[2022]] das gesamte Archiv aus den drei aufgelösten Standorten.  
 
Am Wochenende [[24. Februar|24.]] bis [[26. Februar]] [[2023]] transportierten 22 Logistikbedienstete in fünf Lkws sämtliche Gerichtsakten durch den Flachgau und in den neu erbauten Standort in Seekirchen, wo am Montag, den 27. Februar 2023, die Arbeit aufgenommen wird. Der neue Standort übernimmt die Zuständigkeit für mehr als 120 000 aus 32 Flachgauer Gemeinden. Am Montag soll der Betrieb für die insgesamt 55 Mitarbeiter - darunter zehn Richter und acht Planstellen für Rechtspfleger - starten, offiziell eröffnet wird mit [[1. März]]. Schon für die ersten zwei Monate seien etwa 1330 Verhandlungen in Zivil-, Straf- und Familiensachen angemeldet, schildert Martin Prokop. Er ist seit [[2011]] [[Bezirksgericht Neumarkt|Gerichtsvorsteher in Neumarkt]] und wird nun das Bezirksgericht Seekirchen leiten. Die Baukosten belaufen sich auf sechs Millionen Euro, erbaut wurde das Gebäude durch die ARE (''Austrian Real Estate''). Es umfasst fünf Verhandlungssäle für bis zu 40 Personen, eine moderne Sicherheitsschleuse, bei der die Besuchenden automatisch gescannt werden, und im Keller lagert bereits seit Dezember [[2022]] das gesamte Archiv aus den drei aufgelösten Standorten.  
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==Zuständigkeit==
 
==Zuständigkeit==
 
Laut Neuordnung des Justizministeriums sind ab [[1. Jänner]] [[2019]] folgende Gemeinden betroffen: [[Anthering]], [[Bergheim]], [[Berndorf bei Salzburg]], [[Bürmoos]], [[Dorfbeuern]], [[Ebenau]], [[Elixhausen]], [[Eugendorf]], [[Faistenau]], [[Fuschl am See]], [[Göming]], [[Hallwang]], [[Henndorf am Wallersee]], [[Hintersee (Ort)|Hintersee]], [[Hof bei Salzburg]], [[Koppl]], [[Köstendorf]], [[Lamprechtshausen]], [[Mattsee (Ort)|Mattsee]], [[Neumarkt am Wallersee]], [[Nußdorf am Haunsberg]], [[Oberndorf bei Salzburg]], [[Obertrum am See]], [[Plainfeld]], [[St. Georgen bei Salzburg]], [[St. Gilgen]], [[Schleedorf]], [[Seeham]], [[Seekirchen am Wallersee]], [[Straßwalchen]], [[Strobl]] und [[Thalgau]].
 
Laut Neuordnung des Justizministeriums sind ab [[1. Jänner]] [[2019]] folgende Gemeinden betroffen: [[Anthering]], [[Bergheim]], [[Berndorf bei Salzburg]], [[Bürmoos]], [[Dorfbeuern]], [[Ebenau]], [[Elixhausen]], [[Eugendorf]], [[Faistenau]], [[Fuschl am See]], [[Göming]], [[Hallwang]], [[Henndorf am Wallersee]], [[Hintersee (Ort)|Hintersee]], [[Hof bei Salzburg]], [[Koppl]], [[Köstendorf]], [[Lamprechtshausen]], [[Mattsee (Ort)|Mattsee]], [[Neumarkt am Wallersee]], [[Nußdorf am Haunsberg]], [[Oberndorf bei Salzburg]], [[Obertrum am See]], [[Plainfeld]], [[St. Georgen bei Salzburg]], [[St. Gilgen]], [[Schleedorf]], [[Seeham]], [[Seekirchen am Wallersee]], [[Straßwalchen]], [[Strobl]] und [[Thalgau]].
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== Adresse ==
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:''5201 Seekirchen am Wallersee
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:''[[Amanda-Hübsch-Straße (Seekirchen am Wallersee)|Amanda-Hübsch-Straße]] 1
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== Weblinks ==
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{{homepage|https://www.justiz.gv.at/bg-seekirchen/bezirksgericht-seekirchen.be7.de.html}}
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* Lage auf [https://www.openstreetmap.org/relation/86630#map=17/47.88915/13.12457 www.openstreetmap.org]
    
==Quellen==
 
==Quellen==

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