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===== Nach Besitzverhältnissen =====
 
===== Nach Besitzverhältnissen =====
Die älteste Form des Gemeinschaftsbesitzes ist die Gemeindealm oder Gmain. Diese Form gab es bereits im Mittelalter, als mehrere, einer Herrschaft untergebene Höfe auftriebsberechtigt waren.  
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Die älteste Form des Gemeinschaftsbesitzes ist die Gemeindealm oder ''Gmain''. Diese Form gab es bereits im Mittelalter, als mehrere, einer Herrschaft untergebene Höfe, auftriebsberechtigt waren.  
 
'''Gegenwärtige Almtypen''':  
 
'''Gegenwärtige Almtypen''':  
 
* Einzelalm: ein Betrieb oder eine Person besitzt und bewirtschaftet die Alm.
 
* Einzelalm: ein Betrieb oder eine Person besitzt und bewirtschaftet die Alm.
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