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==Streit um die Kosten==
 
==Streit um die Kosten==
Wer die Kosten für die Bergung eines Blindgängers bezahlen muss, ist seit [[8. April]] [[2011]] durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs geklärt. Diese Kosten sind vom Grundeigentümer selbst zu bezahlen. Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, ''... dass keine Norm in der österreichischen Rechtsordnung das Suchen nach Fliegerbomben (-blindgängern) regelt; für Ersatzansprüche aus dem Titel fehlt daher eine Kostentragungsregelung...''<ref>{{Quelle SN|9. April 2011}}</ref.
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Wer die Kosten für die Bergung eines Blindgängers bezahlen muss, ist seit [[8. April]] [[2011]] durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs geklärt. Diese Kosten sind vom Grundeigentümer selbst zu bezahlen. Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, ''... dass keine Norm in der österreichischen Rechtsordnung das Suchen nach Fliegerbomben (-blindgängern) regelt; für Ersatzansprüche aus dem Titel fehlt daher eine Kostentragungsregelung...''<ref>{{Quelle SN|9. April 2011}}</ref>.
    
==Quellen und Fußnoten==
 
==Quellen und Fußnoten==

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