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Zu den Straßen gehören daher (insbesondere nach dem Straßenbegriff des Salzburger Landesstraßengesetzes) namentlich
 
Zu den Straßen gehören daher (insbesondere nach dem Straßenbegriff des Salzburger Landesstraßengesetzes) namentlich
 
* auch [[:Kategorie:Platz|Plätze]], die Teile des Straßennetzes sind,  
 
* auch [[:Kategorie:Platz|Plätze]], die Teile des Straßennetzes sind,  
* nach Umständen aber auch als „Gasse“, „Weg“, „Kai“ udgl. bezeichnete Verkehrsflächen.  
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* nach Umständen aber auch als "Gasse“, "Weg“, "Kai“ udgl. bezeichnete Verkehrsflächen.  
    
===Einteilung===
 
===Einteilung===
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* öffentliche Interessentenstraßen wie beispielsweise [[Güterweg]]e – das sind Straßen, die von Straßengenossenschaften (einschließlich Weggenossenschaften) erhalten werden – und
 
* öffentliche Interessentenstraßen wie beispielsweise [[Güterweg]]e – das sind Straßen, die von Straßengenossenschaften (einschließlich Weggenossenschaften) erhalten werden – und
 
* Privatstraßen (die wiederum in Straßen mit öffentlichem Verkehr und Straßen ohne öffentlichen Verkehr eingeteilt werden).
 
* Privatstraßen (die wiederum in Straßen mit öffentlichem Verkehr und Straßen ohne öffentlichen Verkehr eingeteilt werden).
Näheres ergibt sich aus den Artikeln [[Bundesstraße]]“, [[Landesstraße]]“ und [[Straßen der Gemeinden des Landes Salzburg]]“.
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Näheres ergibt sich aus den Artikeln "[[Bundesstraße]]“, "[[Landesstraße]]“ und "[[Straßen der Gemeinden des Landes Salzburg]]“.
 
Darüber hinaus ergeben sich aufgrund ihrer Funktion noch die Kategorien der [[:Kategorie:Ausflugsstraße|Ausflugsstraße]]n sowie der [[Mautstraßen]].
 
Darüber hinaus ergeben sich aufgrund ihrer Funktion noch die Kategorien der [[:Kategorie:Ausflugsstraße|Ausflugsstraße]]n sowie der [[Mautstraßen]].
 
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