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Durch das Bundesgesetz über die Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen, BGBl. I Nr. 50/2002 Art. 5, hörte die B 159 Salzachtal Straße aber auf, eine [[Bundesstraße]] zu sein (sie wurde daraufhin vom Land als [[Landesstraße]] übernommen).  
 
Durch das Bundesgesetz über die Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen, BGBl. I Nr. 50/2002 Art. 5, hörte die B 159 Salzachtal Straße aber auf, eine [[Bundesstraße]] zu sein (sie wurde daraufhin vom Land als [[Landesstraße]] übernommen).  
Dies gab Anlass zur Neubenennung durch die Stadt Hallein. Diese beschloss in einer Ausschusssitzung am 14. November 2002, die bisherige ''Salzachtal-Bundesstraße Nord'' in [[Salzburgerstraße (Hallein)|Salzburgerstraße]]“, die bisherige ''Salzachtal-Bundesstraße Süd'' in „Salzachtalstraße“ umzubenennen (unterschiedliche Benennungen für Zwecke der Festlegung von Adressen durch die Gemeinde einerseits und durch Bund oder Land andererseits können durchaus nebeneinander bestehen).  
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Dies gab Anlass zur Neubenennung durch die Stadt Hallein. Diese beschloss in einer Ausschusssitzung am 14. November 2002, die bisherige ''Salzachtal-Bundesstraße Nord'' in "[[Salzburgerstraße (Hallein)|Salzburgerstraße]]“, die bisherige ''Salzachtal-Bundesstraße Süd'' in "Salzachtalstraße“ umzubenennen (unterschiedliche Benennungen für Zwecke der Festlegung von Adressen durch die Gemeinde einerseits und durch Bund oder Land andererseits können durchaus nebeneinander bestehen).  
    
==Gebäude und Einrichtungen==
 
==Gebäude und Einrichtungen==

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