Durch das Bundesgesetz über die Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen, BGBl. I Nr. 50/2002 Art. 5, hörte die B 159 Salzachtal Straße aber auf, eine [[Bundesstraße]] zu sein (sie wurde daraufhin vom Land als [[Landesstraße]] übernommen). | Durch das Bundesgesetz über die Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen, BGBl. I Nr. 50/2002 Art. 5, hörte die B 159 Salzachtal Straße aber auf, eine [[Bundesstraße]] zu sein (sie wurde daraufhin vom Land als [[Landesstraße]] übernommen). |