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Am 17. Mai 2019 wurde der Leitung der Weinbergschule der Bescheid der Bildungsdirektion für Salzburg zum Erlöschen des Rechts auf Schulführung übermittelt. Dieser gilt mit sofortiger Wirkung. Es gibt schwerwiegende Gründe – fußend auf dem Privatschulgesetz –, aufgrund derer das Recht auf Schulführung entzogen wurde.
 
Am 17. Mai 2019 wurde der Leitung der Weinbergschule der Bescheid der Bildungsdirektion für Salzburg zum Erlöschen des Rechts auf Schulführung übermittelt. Dieser gilt mit sofortiger Wirkung. Es gibt schwerwiegende Gründe – fußend auf dem Privatschulgesetz –, aufgrund derer das Recht auf Schulführung entzogen wurde.
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Bildungs[[landesrätin]] [[Maria Hutter]] betont: ''Das Wohl der Kinder steht an erster Stelle. In diesem Sinne begrüße ich die Entscheidung der Bildungsdirektion. Die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern werden nun bestmöglich dabei unterstützt, einen möglichst reibungslosen Übergang in eine Pflichtschule zu schaffen. Für jedes der Kinder aus Salzburg wurde bereits ein Schulplatz sichergestellt.''“
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Bildungs[[landesrätin]] [[Maria Hutter]] betont: "''Das Wohl der Kinder steht an erster Stelle. In diesem Sinne begrüße ich die Entscheidung der Bildungsdirektion. Die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern werden nun bestmöglich dabei unterstützt, einen möglichst reibungslosen Übergang in eine Pflichtschule zu schaffen. Für jedes der Kinder aus Salzburg wurde bereits ein Schulplatz sichergestellt.''“
    
Von den 18 schulpflichtigen Schülern kommen sieben aus Salzburg. Für jedes dieser Kinder wurde Vorsorge getroffen und steht ein Platz an der Pflichtschule des Hauptwohnsitzortes zur Verfügung. Die Eltern werden von der zuständigen Schulaufsicht in Bezug auf die weiteren Schritte unterstützt. Weiters wurde eine Hotline für betroffene Eltern in der Bildungsdirektion eingerichtet.
 
Von den 18 schulpflichtigen Schülern kommen sieben aus Salzburg. Für jedes dieser Kinder wurde Vorsorge getroffen und steht ein Platz an der Pflichtschule des Hauptwohnsitzortes zur Verfügung. Die Eltern werden von der zuständigen Schulaufsicht in Bezug auf die weiteren Schritte unterstützt. Weiters wurde eine Hotline für betroffene Eltern in der Bildungsdirektion eingerichtet.

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