Einige Jahre vor dem [[Ersten Weltkrieg]] wurde Ignaz Weickl vom Kommando der [[Kasernen (historisch)|Marstall-Kaserne]] die Zufahrt zu seinem Keller verboten, worauf Weickl den Weg der gerichtlichen Klage betrat. Da das k. k. Militärärar immer wieder einen Rekurs erhob, durchlief der Prozess alle Instanzen, jedoch behielt Weickl stets Recht. Daher musste das k.k. Militärärar zuletzt Schadenersatz leisten und alle Prozesskosten zahlen. | Einige Jahre vor dem [[Ersten Weltkrieg]] wurde Ignaz Weickl vom Kommando der [[Kasernen (historisch)|Marstall-Kaserne]] die Zufahrt zu seinem Keller verboten, worauf Weickl den Weg der gerichtlichen Klage betrat. Da das k. k. Militärärar immer wieder einen Rekurs erhob, durchlief der Prozess alle Instanzen, jedoch behielt Weickl stets Recht. Daher musste das k.k. Militärärar zuletzt Schadenersatz leisten und alle Prozesskosten zahlen. |