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Die zahlreichen Kollisionen und Unfälle auf Salzburgs Skipisten laufen meist nach einem ähnlichen Muster ab. Wie beispielsweise am 5. Februar 2014 in [[Großarl]], wo ein Snowboarder eine 48-jährige Skifahrerin aus Niederösterreich zu Sturz brachte und dann unerkannt davonfuhr. Am selben Tag rammte ebenso in Großarl ein ebenso unbekannter Skifahrer ein 15-jähriges Mädchen und machte sich gleichfalls aus dem Staub. Beide Skiopfer wurden erheblich verletzt und mussten von der Pistenrettung geborgen und zu einem Arzt gebracht werden. Noch gut in Erinnerung ist ein Skiunfall am 1. Februar 2014 in [[Bramberg am Wildkogel]], wo eine unbekannte Skifahrerin in eine Kindergruppe gefahren ist. Obwohl vier Schüler im Alter von zwölf und 13 Jahren verletzt wurden, tauchte die Frau wenig später unter.
 
Die zahlreichen Kollisionen und Unfälle auf Salzburgs Skipisten laufen meist nach einem ähnlichen Muster ab. Wie beispielsweise am 5. Februar 2014 in [[Großarl]], wo ein Snowboarder eine 48-jährige Skifahrerin aus Niederösterreich zu Sturz brachte und dann unerkannt davonfuhr. Am selben Tag rammte ebenso in Großarl ein ebenso unbekannter Skifahrer ein 15-jähriges Mädchen und machte sich gleichfalls aus dem Staub. Beide Skiopfer wurden erheblich verletzt und mussten von der Pistenrettung geborgen und zu einem Arzt gebracht werden. Noch gut in Erinnerung ist ein Skiunfall am 1. Februar 2014 in [[Bramberg am Wildkogel]], wo eine unbekannte Skifahrerin in eine Kindergruppe gefahren ist. Obwohl vier Schüler im Alter von zwölf und 13 Jahren verletzt wurden, tauchte die Frau wenig später unter.
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''Fahrerflucht auf der Skipiste ist kein Kavaliersdelikt''“, sagt Hans Ebner von der Alpinpolizei im Innenministerium. Bei einer Verletzung gelten die gesetzlichen Bestimmungen wie im Straßenverkehr. ''Flüchtet ein Unfallbeteiligter, so kann er nach seiner Ausforschung wegen fahrlässiger Körperverletzung, Im-Stich-Lassens eines Verletzten sowie unterlassener Hilfeleistung bei Gericht angezeigt werden.''“ Wobei unterlassene Hilfeleistung auch unbeteiligten Skifahrern unterstellt werden könne, wenn sie achtlos an einem Verletzten vorbeifahren.
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"''Fahrerflucht auf der Skipiste ist kein Kavaliersdelikt''“, sagt Hans Ebner von der Alpinpolizei im Innenministerium. Bei einer Verletzung gelten die gesetzlichen Bestimmungen wie im Straßenverkehr. "''Flüchtet ein Unfallbeteiligter, so kann er nach seiner Ausforschung wegen fahrlässiger Körperverletzung, Im-Stich-Lassens eines Verletzten sowie unterlassener Hilfeleistung bei Gericht angezeigt werden.''“ Wobei unterlassene Hilfeleistung auch unbeteiligten Skifahrern unterstellt werden könne, wenn sie achtlos an einem Verletzten vorbeifahren.
    
=== Zahl der Skiunfälle ===
 
=== Zahl der Skiunfälle ===

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