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Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention<ref>siehe [http://www.unhcr.at/mandat/genfer-fluechtlingskonvention.html www.unhcr.at]</ref> (GFK) vom 28. Juli 1951 wird jede Person als Flüchtling anerkannt, die
 
Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention<ref>siehe [http://www.unhcr.at/mandat/genfer-fluechtlingskonvention.html www.unhcr.at]</ref> (GFK) vom 28. Juli 1951 wird jede Person als Flüchtling anerkannt, die
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''aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Gesinnung sich außerhalb ihres Heimatlandes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als Staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.''“
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"''aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Gesinnung sich außerhalb ihres Heimatlandes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als Staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.''“
    
[[Österreich]] hat sich völkerrechtlich dazu verpflichtet, Menschen, die in ihrem Heimatland verfolgt werden, Asyl zu gewähren.
 
[[Österreich]] hat sich völkerrechtlich dazu verpflichtet, Menschen, die in ihrem Heimatland verfolgt werden, Asyl zu gewähren.

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