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Der '''Erwerb des [[Gasteinertal]]es''' durch das [[Erzbistum Salzburg]] erfolgte durch 1297 durch Kauf.  
 
Der '''Erwerb des [[Gasteinertal]]es''' durch das [[Erzbistum Salzburg]] erfolgte durch 1297 durch Kauf.  
 
==Kauf==
 
==Kauf==
Den Kauf des [[Gastein]]ertales durch Erzbischof [[Konrad IV. von Fohnsdorf]] belegt die Kaufurkunde datiert vom [[10. März]] [[1297]]. Darin bestätigen die bayrischen Herzöge Otto und Stephan den Verkauf Gasteins mitsamt allen Einwohnern, Gütern und Rechten an den Erzbischof Konrad und seine Kirche.  
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Den Kauf des [[Gastein]]ertales durch Erzbischof [[Konrad IV. von Fohnsdorf]] belegt die Kaufurkunde, datiert vom [[10. März]] [[1297]]. Darin bestätigen die bayrischen Herzöge Otto und Stephan den Verkauf Gasteins mitsamt allen Einwohnern, Gütern und Rechten an den Erzbischof Konrad und seine Kirche.
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==Kaufpreis und Darlehen==
 
==Kaufpreis und Darlehen==
 
Der Kaufpreis belief sich auf 600 Mark Silber Salzburger Gewichtes und 600 Regensburger Pfennig. Er wurde mittels Darlehen finanziert. In der Kaufurkunde wird vermerkt, dass die Herzöge den Kaufpreis vom Erzbischof von [[Regensburg]] zu Händen ihrer Gläubiger erhalten. Der Grund des Verkaufes durch die Herzöge war also deren Absicht, ihre eigenen Schulden zu begleichen.
 
Der Kaufpreis belief sich auf 600 Mark Silber Salzburger Gewichtes und 600 Regensburger Pfennig. Er wurde mittels Darlehen finanziert. In der Kaufurkunde wird vermerkt, dass die Herzöge den Kaufpreis vom Erzbischof von [[Regensburg]] zu Händen ihrer Gläubiger erhalten. Der Grund des Verkaufes durch die Herzöge war also deren Absicht, ihre eigenen Schulden zu begleichen.
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