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'''Falschparken''' im [[Bundesland Salzburg]] wird unterschiedlich hoch bestraft.

== Allgemeines ==
Die Höhe der Bestrafung des Delikts des Falschparkens hängt grundsätzlich einmal davon ab, ob es sich auf öffentlichem oder privaten Grund ereignet.

=== Auf öffentlichem Grund ===
In der Regel werden Parkplätze auf öffentlichen Gründen von Organen der Polizei oder besonderen Beauftragten der Gemeinde überwacht. Die Höhe eines Organmandats beträgt in Österreich zwischen € 21 und € 72.

Parkflächen (Kurzparkzonen, gebührenpflichtige) sind innerstädtisch/orts durch am jeweiligen Beginn der Zone durch eine Tafel gekennzeichnet sowie blaue Linien auf der Fahrbahn, die die Flächen kennzeichnen.

=== Auf privatem Grund ===
Parkt jemand widerrechtlich auf privaten Grundstücken, so kann sich der Besitzer mit einer Anzeige bei der Polizei wehren. Unternehmen, wie beispielsweise die Billa AG, beschäftigen jedoch eigene Firmen, wie beispielsweise die ''Parkrecht Verwaltungs GmbH'' in Wien, mit der Überwachung ihrer Parkplätze.

Bei Unternehmen wie beispielsweise bei Billa AG, kann eine außergerichtliche Aufforderung wegen ''Falschparkens'' € 189.-- kosten (Fallbeispiel [[Billa Mauttorpromenade Hallein]]<ref>Quelle Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Dr. Andreas Mauhart, Linz, Juni 2011</ref>). Dabei werden Anfangs- und Endparkzeit notiert und überschreitet die Parkdauer die auf Tafeln bei der Einfahrt zu diesen Parkplätzen angegeben Maximal-Park(Einkaufs!)-Zeit, wird ein Rechtsanwalt aktiv.

== Quellen ==
* [http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1100913%2C%2C ÖAMTC Strafzettel & Co]
<references/>

[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Parken]]

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