| − | Ein '''Administrator''' (von lat. administrare „verwalten“) ist im [[Katholische Kirche|Katholischen]] Kirchenrecht der Vorsteher eines juristisch selbstständigen Kirchengebietes oder einer bestimmten Einrichtung. | + | Ein '''Administrator''' (von lat. administrare "verwalten“) ist im [[Katholische Kirche|Katholischen]] Kirchenrecht der Vorsteher eines juristisch selbstständigen Kirchengebietes oder einer bestimmten Einrichtung. |