* Einzelalm: ein Betrieb oder eine Person besitzt und bewirtschaftet die Alm.
* Einzelalm: ein Betrieb oder eine Person besitzt und bewirtschaftet die Alm.
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* Gemeinschaftsalm: mehrere Betriebe oder Personen besitzen und bewirtschaften die Alm, wobei sich die Flächen und oft auch die Infrastrukturen im Besitz der einzelnen Eigentümer befinden. Formal eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechtes“.
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* Gemeinschaftsalm: mehrere Betriebe oder Personen besitzen und bewirtschaften die Alm, wobei sich die Flächen und oft auch die Infrastrukturen im Besitz der einzelnen Eigentümer befinden. Formal eine "Gesellschaft bürgerlichen Rechtes“.
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* [[Agrargemeinschaft]]: eine Alm mit dieser Besitzform steht im Eigentum mehrerer oder vieler landwirtschaftlicher Betriebe. Der Besitz ist in „Anteile“ (Alpungsrechte oder [[Gräser]]) gegliedert, die dem Heimgut zugeordnet sind. Formal eine „Körperschaft des öffentlichen Rechtes“, in der die Entscheidungswege und die Rechte und Pflichten der Anteilsinhaber in den Satzungen festgelegt sind.
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* [[Agrargemeinschaft]]: eine Alm mit dieser Besitzform steht im Eigentum mehrerer oder vieler landwirtschaftlicher Betriebe. Der Besitz ist in "Anteile“ (Alpungsrechte oder [[Gräser]]) gegliedert, die dem Heimgut zugeordnet sind. Formal eine "Körperschaft des öffentlichen Rechtes“, in der die Entscheidungswege und die Rechte und Pflichten der Anteilsinhaber in den Satzungen festgelegt sind.
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* Servitutsalm: wird auch „Berechtigungsalm“ genannt. Sie wird auf Basis eines grundbücherlich eingetragenen Rechtes bewirtschaftet, das dem Nutzer (Servitutsberechtigter) gegenüber dem Besitzer (Servitutsverpflichteter) eingeräumt ist. Bei diesem Almtyp ist der Besitz oft in öffentlicher Hand (Republik, Länder) oder die Alm gehört einem Großgrundbesitzer.
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* Servitutsalm: wird auch "Berechtigungsalm“ genannt. Sie wird auf Basis eines grundbücherlich eingetragenen Rechtes bewirtschaftet, das dem Nutzer (Servitutsberechtigter) gegenüber dem Besitzer (Servitutsverpflichteter) eingeräumt ist. Bei diesem Almtyp ist der Besitz oft in öffentlicher Hand (Republik, Länder) oder die Alm gehört einem Großgrundbesitzer.