: [[1951]]: Einführung der Kanalbenützungsgebühr; sie löst die bisherige, auf Basis des Friedensmietzinses eingehobene Groschenabgabe ab; die Höhe der Kanalbenützungsgebühr beträgt pro Jahr zwischen 80 und 160 [[Schilling]] für jede an das Kanalnetz angeschlossene Toilette; | : [[1951]]: Einführung der Kanalbenützungsgebühr; sie löst die bisherige, auf Basis des Friedensmietzinses eingehobene Groschenabgabe ab; die Höhe der Kanalbenützungsgebühr beträgt pro Jahr zwischen 80 und 160 [[Schilling]] für jede an das Kanalnetz angeschlossene Toilette; |